Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 53 "Solarpark Karlskron I" und 15. Flächennutzungsplanänderung

Adelshausen

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 36 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Karlskron BgA

Der Gemeinde Karlskron liegt ein Antrag der Firma Anumar Solar GmbH vor, auf den Grundstücken Fl.-Nr. 556, 559, 597 Gemarkung Adelshausen, auf landwirtschaftlichen Flächen südöstlich von Adelshausen eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Die Gemeinde Karlskron plant die Ausweisung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Karlskron I“ gemäß § 9 BauGB in diesem Bereich zur Deckung des Bedarfs an Flächen zur Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik).

Nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind solche Anlagen in Sonstigen Sondergebieten (§ 11 BauNVO) zulässig. Der Bebauungsplan setzt ein solches Sondergebiet für die Nutzung der Sonnenenergie zur Stromerzeugung fest und schafft damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung des Vorhabens.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Karlskron wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Somit entwickelt sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan.

Bauamt Gemeinde Karlskron, Herr Lukas Hoffmann, Telefon: 08450 - 930 114, E-Mail: bauamt@karlskron.de

Planungsbüro Neidl+Neidl, Herr Jonas Bogner, Telefon 09661 - 1047 28, E-Mail: bauleitplanung@neidl.de

Der Gemeinde Karlskron liegt ein Antrag der Firma Anumar Solar GmbH vor, auf den Grundstücken Fl.-Nr. 556, 559, 597 Gemarkung Adelshausen, auf landwirtschaftlichen Flächen südöstlich von Adelshausen eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Die Gemeinde Karlskron plant die Ausweisung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Karlskron I“ gemäß § 9 BauGB in diesem Bereich zur Deckung des Bedarfs an Flächen zur Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik).

Nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind solche Anlagen in Sonstigen Sondergebieten (§ 11 BauNVO) zulässig. Der Bebauungsplan setzt ein solches Sondergebiet für die Nutzung der Sonnenenergie zur Stromerzeugung fest und schafft damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung des Vorhabens.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Karlskron wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Somit entwickelt sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan.

Bauamt Gemeinde Karlskron, Herr Lukas Hoffmann, Telefon: 08450 - 930 114, E-Mail: bauamt@karlskron.de

Planungsbüro Neidl+Neidl, Herr Jonas Bogner, Telefon 09661 - 1047 28, E-Mail: bauleitplanung@neidl.de

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