09772147_Gersthofen_BP I2 - 11. Änderung "östlich der Bahnlinie Augsburg-Nördlingen und nördlich der Bahnhofstraße, Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB / § 4 Abs. 2 BauGB/§ 2 Abs. 2 BauGB
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 48 Tage –durchführende Organisation
Stadt Gersthofen -BgA Stadtwerke und Beteiligungen-Der Planungsausschuss der Stadt Gersthofen hat in seiner Sitzung vom 01.07.2026 den Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I 2 „östlich der Bahnlinie Augsburg-Nördlingen und nördlich der Bahnhofstraße“ gefasst. Dieser Beschluss wurde ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Gersthofen vom 23.07.2026 bekannt gemacht.
Der Planungsausschuss der Stadt Gersthofen hat in der Sitzung vom 07.10.2026, den Entwurf i.d.F. vom 07.10.2026 der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I 2 – „östlich der Bahnlinie Augsburg-Nördlingen und nördlich der Bahnhofstraße“ gebilligt.
Der Bebauungsplan Nr. I 2 – 11. Änderung - wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung, ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit nur einer Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 / § 2 Abs. 2 BauGB geändert, da es sich vorliegend um eine Innenentwicklungsmaßnahme handelt und die Grundfläche unter 20.000 m² liegt. Umweltbelange werden vorliegend nicht berührt.
Planungsziel ist die Erweiterung der aktuell bestehenden Sortimentsstrukturen des Bebauungsplans Nr. I 2 (11. Änderung) dahingehend, dass der Action Markt zusammen mit einem Netto-Lebensmittelmarkt die aktuell leerstehende Fläche des ehemaligen Rewe-Marktes reaktivieren kann.
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