Bebauungsplan-Satzung Nr. 4551 „Großreuth h.d.V. West“ für ein Gebiet nördlich der Kilianstraße und westlich der Rollnerstraße, betreffend die Flurstücke Nr. 91/13, 204/4, 204/8, 204/11, 204/15, 204/16 und 204/21 jew. Gemarkung Großreuth h.d. Veste
Art. 1
Der Bebauungsplan Nr. 4551 „Großreuth h.d.V. West“ nördlich der Kilianstraße und westlich der Rollnerstraße wird durch die Festsetzungen im geänderten Planteil und die nachstehenden textlichen Festsetzungen geändert und ergänzt.
- § 1 Ziffer 1.2 wird wie folgt ergänzt:
Im letzten Satz nach „…eines neuen Durchführungsvertrags“ wird „bzw. städtebaulichen Vertrags“ ergänzt.
- § 2 Ziffer 1.2 wird durch folgende Fassung ersetzt:
„Im eingeschränkten Gewerbegebiet GE(e) sind gemäß den gekennzeichneten Teilbereichen Geschäfts- und Bürogebäude, Schank- und Speisewirtschaften und Parkhäuser mit dazugehörigen Stellplätzen sowie Werbeanlagen an der Stätte der Leistung zulässig. Die zulässigen Nutzungen beschränken sich auf das Wohnen nicht wesentlich störende Nutzungen.“
- Nach § 2 Ziffer 1.2 wird folgende Ziffer 1.3 ergänzt:
„Flächen für Schank- und Speisewirtschaften sind nur in dem gekennzeichneten Teilbereich im IV. Vollgeschoss zulässig. Zugehörige Dachterrassen/Freischankflächen sind nur auf gleicher Ebene der Schank- und Speisewirtschaften zulässig. Untergeordnete Lager-, Sanitär-, Sozial- und Nebenräume der Schank- und Speisewirtschaften sind auch in den räumlich angrenzenden Teilbereichen zulässig.“
- Nach dem letzten Satz des § 2 Ziffer 2.3 wird folgender Satz ergänzt:
„Ausnahmsweise können im eingeschränkten Gewerbegebiet GE(e) untergeordnete Sicherheitseinrichtungen von bis zu 1,2 m über Traufhöhe zugelassen werden.“
- Nach dem letzten Satz des § 2 Ziffer 4.1 wird folgender Satz ergänzt:
„Abweichend davon sind im eingeschränkten Gewerbegebiet GE(e) alle Nebenanlagen und Einrichtungen, mit Ausnahme von Wärmepumpen, nur innerhalb der dafür festgesetzten umgrenzten Flächen zulässig.“
- In § 2 Ziffer 9.6 werden folgende Begriffe gestrichen:
„Fallopia aubertii – Knöterich“
- Ziffer 9.7 wird wie folgt ergänzt:
Im ersten Satz nach „… 70 % der Dachflächen“ wird „(ohne Dachterrassen)“ ergänzt.
- § 3 wird durch folgenden Satz ersetzt:
„Für Bodeneingriffe jeglicher Art innerhalb des Geltungsbereichs der Änderung ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.“
Art. 2
Die Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Nürnberg,
Stadt Nürnberg
Marcus König
Oberbürgermeister