1. Änderung Bebauungsplan "Güntering" (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten)
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 20 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Seefeld -Umsatzsteuer-Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.04.2021 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Güntering“ für den Bereich zwischen Günteringer Straße und Hochleiten im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Überplanung und Neuordnung der unbebauten Freiflächen zwischen Günteringer Straße und Hochleiten, um eine städtebaulich geeignete und verträgliche Nachverdichtung in diesem Bereich sicherzustellen.
Stefan Futterknecht
Gemeinde Seefeld - Sachgebiet Bauleitplanung
Am Technologiepark 16
82229 Seefeld
Tel.: 08152/7914 -34
bauleitplanung@seefeld.de
www.seefeld.de
Datenschutzhinweise
Informationsblatt zur Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)
Bekanntmachung erneute Veröffentlichung
Erneute Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 17.10.2025 bis 07.11.2025