1. Änderung Bebauungsplan "Güntering" (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten)

Hechendorf

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 20 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Seefeld -Umsatzsteuer-

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.04.2021 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Güntering“ für den Bereich zwischen Günteringer Straße und Hochleiten im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Überplanung und Neuordnung der unbebauten Freiflächen zwischen Günteringer Straße und Hochleiten, um eine städtebaulich geeignete und verträgliche Nachverdichtung in diesem Bereich sicherzustellen.

Stefan Futterknecht

Gemeinde Seefeld - Sachgebiet Bauleitplanung

Am Technologiepark 16

82229 Seefeld

Tel.: 08152/7914 -34

bauleitplanung@seefeld.de

www.seefeld.de

Datenschutzhinweise

Informationsblatt zur Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)

Bekanntmachung erneute Veröffentlichung

Erneute Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 17.10.2025 bis 07.11.2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.04.2021 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Güntering“ für den Bereich zwischen Günteringer Straße und Hochleiten im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Überplanung und Neuordnung der unbebauten Freiflächen zwischen Günteringer Straße und Hochleiten, um eine städtebaulich geeignete und verträgliche Nachverdichtung in diesem Bereich sicherzustellen.

Stefan Futterknecht

Gemeinde Seefeld - Sachgebiet Bauleitplanung

Am Technologiepark 16

82229 Seefeld

Tel.: 08152/7914 -34

bauleitplanung@seefeld.de

www.seefeld.de

Datenschutzhinweise

Informationsblatt zur Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)

Bekanntmachung erneute Veröffentlichung

Erneute Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 17.10.2025 bis 07.11.2025

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