Aufstellung Bebauungsplan "Sportgelände Langau" mit gleichzeitiger Änderung des FNP (2. Änderung)
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 56 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Bad Heilbrunn -Kur- und Fremdenverkehr- z.H.d. BürgermeistersDer Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.01.2026 gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Sportgelände Langau“ gem. § 30 Abs. 1 BauGB sowie parallel die Änderung des Flächennutzungsplanes (2. Änderung) hinsichtlich eines „Sondergebiets Sportplatz“ für die Grundstücke Fl. Nr. 1134 sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 1205 und 1205/2, Gemarkung Bad Heilbrunn gefasst. Der Umgriff des Bebauungsplanes sowie der dazugehörigen 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus dem beiliegenden Luftbild (Stand 05.02.2026), welches Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, ersichtlich.
Das ca. 1,7 ha große Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand des Ortsteils Langau südlich der Kreisstraße Töl 5 und ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.
Durch den Bebauungsplan soll die Nutzung als Sportanlage gesichert und eine verträgliche Ergänzung des vorhandenen, für den Sportbetrieb nötigen Gebäudes ermöglicht werden.
Aufgrund der Planungsziele und der Bestandssituation der Plangebietsflächen ist die Aufstellung des Bebauungsplans im Regelverfahren nach den §§ 2 bis 4a und 10a BauGB erforderlich.
Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist es daher erforderlich, die Darstellungen des für den Planbereich vorliegenden Flächennutzungsplanes als „öffentliche Grünfläche“ in ein „Sondergebiet Sportplatz“ zu ändern bzw. anzupassen.
Gemeinde Bad Heilbrunn
Bauamt
Badstraße 3, 83670 Bad Heilbrunn
Tel.: 08046/188 915