Bebauungsplan "Am Sonnenstuhl"

Aktuelle Mitteilung

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung und umweltbezogenen Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Marktgemeinderat des Marktes Randersacker hat in seiner öffentlichen Sitzung amam 17.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Sonnenstuhl“ gebilligt.

Geplant wird ein Gewerbegebiet im südlichen Randbereich des Marktes Randersacker. Im Wesentlichen wird es abgegrenzt durch die Bundesstraße B 13 / Staatsstraße 2449 im Westen, die Sportanlage „Sonnenstuhl“ im Norden, die Kreisstraße WÜ 1 im Osten und die Auffahrt auf die BAB A3 im Süden. Es gibt darüber hinaus angrenzende einzelne betroffene Flurnummern.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Sonnenstuhl“ bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht mit Anlagen und die weiteren umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit

            vom 26. Januar 2026 bis 27. Februar 2026

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage des Markt Randersacker

(www.randersacker.de, Rubrik Rathaus, Baurechtliches und Bodenrichtwerte, Bebauungspläne; https://www.randersacker.de/de/rathaus/buergerservice/bauleitplaene-2-2) abrufbar.

Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt und auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern zugänglich. .

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Zeit

vom 26. Januar 2026 bis 27. Februar 2026

während folgender Sprechzeiten im Rathaus des Marktes Randersacker, Zimmer 6, Maingasse 9, 97236 Randersacker, öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt:

Montag mit Freitag       8:15 – 12:00 Uhr

Montag                       14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag                 14:00 – 18:00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht gem. § 2a BauGB mit Begründung grünordnerischer und naturschutzfachlicher Planinhalte mit Anlagen und mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch und Kultur- und Sachgüter sowie den Funktionsbereichen Geologie und Boden, Wasser Klima und Luft, Arten und Lebensräume und Landschaftsästhetik und -erleben.

  • Ergänzende Altlastenuntersuchung und Beratung mit Anlagen

  • Schalltechnische Untersuchung

Während der Zeit vom 26. Januar 2026 bis 27.Februar 2026 können Stellungnahmen nach Möglichkeit elektronisch (gemeinde@randersacker.bayern.de) abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich in Textform an den Markt Randersacker, Maingasse 9, 97236 Randersacker oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan „Am Sonnenstuhl“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Planes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach §3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich  (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/, Suchbegriff: Randersacker).

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weiter Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. auf der Homepage des Markt Randersacker eingesehen werden kann.

Randersacker, 07.01.2026

gez.                                                     DSA

Michael Sedelmayer

Erster Bürgermeister