66. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in Neustadt a.d.Donau

Neustadt an der Donau

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 35 Tage   –

durchführende Organisation

Stadt Neustadt zusammengefaßte Betriebe gewerblicher Art

Der Stadtrat der Stadt Neustadt a.d.Donau hat am 17.06.2026 in öffentlicher Sitzung die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und gleichzeitig die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan mit der Bezeichnung „Neustadt-Süd Jägerpoint II“ im Parallelverfahren in Neustadt a.d.Donau beschlossen. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO (WA) und für die Ausweisung eines Urbanen Gebietes nach § 6a BauNVO (MU) geschaffen. Bisher werden die betroffenen Bereiche als landwirtschaftliche Fläche und teilweise als Grünfläche dargestellt. Zur Konkretisierung der Planung wird der Bebauungsplan „Neustadt-Süd Jägerpoint II“ im Parallelverfahren aufgestellt.

Die Plangebiete der geplanten Flächennutzungsplanänderung und des geplanten Bebauungsplanes umfassen jeweils dieselben Flächen der Gründstücke mit den Fl.Nrn. 1979/1, 1984/3 (TF), 2005/1 (TF), 2008, 2008/2 (TF), 2009, 2014 (TF), 2015, 2016, 2017, 2018, 2024 (TF), 2025 (TF), 2026, 2026/1 (TF), 2028, 2119, 2120, 2121, 2129, 2130, 2134 (TF), 2157/10, 2157/11, 2211/87, 2216/2 (TF), 2216/7 und 2216/39 jeweils der Germarkung Neustadt mit einer Fläche von ca. 10 ha. Die Plangebiete liegen im Südosten von Neustadt und werden folgendermaßen begrenzt: Im Norden vom Baugebiet „Neustadt-Süd“, im Westen von den Baugebieten „Am Jägerpoint“ und „Bereitschaftssieldung“, im Süden von landwirtschaftlichen Flächen und im Osten von der Landshuter Straße.

Mit der Erarbeitung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes wurde das Planungsbüro KomPlan aus Landshut beauftragt. Im Zuge der Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB erstellt.

Stadt Neustadt a.d.Donau

Bauamt

Stadtplatz 1

93333 Neustadt a.d.Donau

E-Mail: bauleitplanung@neustadt-donau.de

Telefon: 09445 9717 54

Homepage: www.neustadt-donau.de

Der Stadtrat der Stadt Neustadt a.d.Donau hat am 17.06.2026 in öffentlicher Sitzung die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und gleichzeitig die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan mit der Bezeichnung „Neustadt-Süd Jägerpoint II“ im Parallelverfahren in Neustadt a.d.Donau beschlossen. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO (WA) und für die Ausweisung eines Urbanen Gebietes nach § 6a BauNVO (MU) geschaffen. Bisher werden die betroffenen Bereiche als landwirtschaftliche Fläche und teilweise als Grünfläche dargestellt. Zur Konkretisierung der Planung wird der Bebauungsplan „Neustadt-Süd Jägerpoint II“ im Parallelverfahren aufgestellt.

Die Plangebiete der geplanten Flächennutzungsplanänderung und des geplanten Bebauungsplanes umfassen jeweils dieselben Flächen der Gründstücke mit den Fl.Nrn. 1979/1, 1984/3 (TF), 2005/1 (TF), 2008, 2008/2 (TF), 2009, 2014 (TF), 2015, 2016, 2017, 2018, 2024 (TF), 2025 (TF), 2026, 2026/1 (TF), 2028, 2119, 2120, 2121, 2129, 2130, 2134 (TF), 2157/10, 2157/11, 2211/87, 2216/2 (TF), 2216/7 und 2216/39 jeweils der Germarkung Neustadt mit einer Fläche von ca. 10 ha. Die Plangebiete liegen im Südosten von Neustadt und werden folgendermaßen begrenzt: Im Norden vom Baugebiet „Neustadt-Süd“, im Westen von den Baugebieten „Am Jägerpoint“ und „Bereitschaftssieldung“, im Süden von landwirtschaftlichen Flächen und im Osten von der Landshuter Straße.

Mit der Erarbeitung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes wurde das Planungsbüro KomPlan aus Landshut beauftragt. Im Zuge der Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB erstellt.

Stadt Neustadt a.d.Donau

Bauamt

Stadtplatz 1

93333 Neustadt a.d.Donau

E-Mail: bauleitplanung@neustadt-donau.de

Telefon: 09445 9717 54

Homepage: www.neustadt-donau.de

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei DiPlanBeteiligung online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: