66. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in Neustadt a.d.Donau
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 35 Tage –durchführende Organisation
Stadt Neustadt zusammengefaßte Betriebe gewerblicher ArtDer Stadtrat der Stadt Neustadt a.d.Donau hat am 17.06.2026 in öffentlicher Sitzung die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und gleichzeitig die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan mit der Bezeichnung „Neustadt-Süd Jägerpoint II“ im Parallelverfahren in Neustadt a.d.Donau beschlossen. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO (WA) und für die Ausweisung eines Urbanen Gebietes nach § 6a BauNVO (MU) geschaffen. Bisher werden die betroffenen Bereiche als landwirtschaftliche Fläche und teilweise als Grünfläche dargestellt. Zur Konkretisierung der Planung wird der Bebauungsplan „Neustadt-Süd Jägerpoint II“ im Parallelverfahren aufgestellt.
Die Plangebiete der geplanten Flächennutzungsplanänderung und des geplanten Bebauungsplanes umfassen jeweils dieselben Flächen der Gründstücke mit den Fl.Nrn. 1979/1, 1984/3 (TF), 2005/1 (TF), 2008, 2008/2 (TF), 2009, 2014 (TF), 2015, 2016, 2017, 2018, 2024 (TF), 2025 (TF), 2026, 2026/1 (TF), 2028, 2119, 2120, 2121, 2129, 2130, 2134 (TF), 2157/10, 2157/11, 2211/87, 2216/2 (TF), 2216/7 und 2216/39 jeweils der Germarkung Neustadt mit einer Fläche von ca. 10 ha. Die Plangebiete liegen im Südosten von Neustadt und werden folgendermaßen begrenzt: Im Norden vom Baugebiet „Neustadt-Süd“, im Westen von den Baugebieten „Am Jägerpoint“ und „Bereitschaftssieldung“, im Süden von landwirtschaftlichen Flächen und im Osten von der Landshuter Straße.
Mit der Erarbeitung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes wurde das Planungsbüro KomPlan aus Landshut beauftragt. Im Zuge der Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB erstellt.
Stadt Neustadt a.d.Donau
Bauamt
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93333 Neustadt a.d.Donau
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