Außenbereichssatzung Holzhäusl 3. Änderung
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 6 Tage –durchführende Organisation
Gemeindeverwaltung Kirchdorf• Die 3. Änderung der Außenbereichssatzung wird auf der Grundlage des § 35 Abs. 6
Satz 2 BauGB entwickelt. Im rechtskräftigen F-Plan ist der Satzungsbereich als
„Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. als Außenbereich dargestellt.
• Die Eigentümer des Grundstücks Holzhäusel 3a betreiben einen gewerblichen
Reifenhandel. Für einen geordneten Betriebsablauf ist eine Erweiterung der
vorhandenen Garage zur Schaffung zusätzlicher Lagerkapazitäten
erforderlich.
Mit der Änderung der Außenbereichssatzung wird die planungsrechtliche
Grundlage geschaffen, um den bestehenden Betrieb zu sichern und dessen
Weiterentwicklung zu ermöglichen. Die Erweiterung erfolgt am vorhandenen
Standort, sodass zusätzlicher Flächenverbrauch vermieden und das
Landschaftsbild nur geringfügig beeinflusst wird.
Die Maßnahme dient der Bestandssicherung eines emissionsarmen
Gewerbes, unterstützt die regionale Wirtschaft und stellt eine verträgliche
Ergänzung der bestehenden baulichen Nutzung dar, ohne den Außenbereich
durch neue Zersiedelung zu belasten.
Marta Telega
Bauamt
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Verwaltungsgemeinschaft Reichertsheim
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