Außenbereichssatzung Holzhäusl 3. Änderung

Berg

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 6 Tage  

durchführende Organisation

Gemeindeverwaltung Kirchdorf

• Die 3. Änderung der Außenbereichssatzung wird auf der Grundlage des § 35 Abs. 6

Satz 2 BauGB entwickelt. Im rechtskräftigen F-Plan ist der Satzungsbereich als

„Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. als Außenbereich dargestellt.

• Die Eigentümer des Grundstücks Holzhäusel 3a betreiben einen gewerblichen

Reifenhandel. Für einen geordneten Betriebsablauf ist eine Erweiterung der

vorhandenen Garage zur Schaffung zusätzlicher Lagerkapazitäten

erforderlich.

Mit der Änderung der Außenbereichssatzung wird die planungsrechtliche

Grundlage geschaffen, um den bestehenden Betrieb zu sichern und dessen

Weiterentwicklung zu ermöglichen. Die Erweiterung erfolgt am vorhandenen

Standort, sodass zusätzlicher Flächenverbrauch vermieden und das

Landschaftsbild nur geringfügig beeinflusst wird.

Die Maßnahme dient der Bestandssicherung eines emissionsarmen

Gewerbes, unterstützt die regionale Wirtschaft und stellt eine verträgliche

Ergänzung der bestehenden baulichen Nutzung dar, ohne den Außenbereich

durch neue Zersiedelung zu belasten.

Marta Telega

Bauamt

Sprechzeiten: Mo - Fr 8.00 - 13.00 Uhr 

Verwaltungsgemeinschaft Reichertsheim

Bräustaße 11

84437 Reichertsheim

Tel.: (08073) 9192-17

Fax: (08073) 9192-19

Internet: www.reichertsheim.de

www.kirchdorf-online.de

• Die 3. Änderung der Außenbereichssatzung wird auf der Grundlage des § 35 Abs. 6

Satz 2 BauGB entwickelt. Im rechtskräftigen F-Plan ist der Satzungsbereich als

„Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. als Außenbereich dargestellt.

• Die Eigentümer des Grundstücks Holzhäusel 3a betreiben einen gewerblichen

Reifenhandel. Für einen geordneten Betriebsablauf ist eine Erweiterung der

vorhandenen Garage zur Schaffung zusätzlicher Lagerkapazitäten

erforderlich.

Mit der Änderung der Außenbereichssatzung wird die planungsrechtliche

Grundlage geschaffen, um den bestehenden Betrieb zu sichern und dessen

Weiterentwicklung zu ermöglichen. Die Erweiterung erfolgt am vorhandenen

Standort, sodass zusätzlicher Flächenverbrauch vermieden und das

Landschaftsbild nur geringfügig beeinflusst wird.

Die Maßnahme dient der Bestandssicherung eines emissionsarmen

Gewerbes, unterstützt die regionale Wirtschaft und stellt eine verträgliche

Ergänzung der bestehenden baulichen Nutzung dar, ohne den Außenbereich

durch neue Zersiedelung zu belasten.

Marta Telega

Bauamt

Sprechzeiten: Mo - Fr 8.00 - 13.00 Uhr 

Verwaltungsgemeinschaft Reichertsheim

Bräustaße 11

84437 Reichertsheim

Tel.: (08073) 9192-17

Fax: (08073) 9192-19

Internet: www.reichertsheim.de

www.kirchdorf-online.de

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