20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Chieming

Aktuelle Mitteilung

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Chieming hat in seiner Sitzung am 14.04.2026 beschlossen, für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 1400 und 1409 sowie Teilflächen der Flurnummern 956, 1403, 1403/9, 1405 und 2772/3 der Gemarkung Chieming den Flächennutzungsplan zur Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes zu ändern.

Der Änderungsbereich liegt im Osten des Ortsteils Egerer nördlich der Einmündung Truchtlachinger Straße in die Staatsstraße 2095 und umfasst eine Größe von rund 1,2 ha. Für den Änderungsbereich ist die Darstellung als sonstiges Sondergebiet (SO) und öffentliche Straßenverkehrsfläche vorgesehen.

Der Planentwurf wurde ausgearbeitet von SCHMID + PARTNER Stadtplaner Architekt PartG mbB aus Teisendorf. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.07.2026 wird im Internet unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/

vom 01.08.2026 bis einschließlich 02.09.2026

veröffentlicht.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Tiere und Pflanzen, Mensch, Klima und Luft, Wasser, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter

  • artenschutzrechtliche Vorprüfung vom 10.11.2025.

  • Zusammenfassung der umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

    • Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde vom 22.05.2026 zu den Schutzgütern Boden, Tiere und Pflanzen

    • Bayerischer Bauernverband Traunstein vom 21.05.2026 zum Schutzgut Boden

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden

  • Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über die digitale Beteiligungsplattform „DiPlanBeteiligung“ übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an gemeinde@chieming.de möglich; Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden

  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

  • Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Zimmer 0.9, Erdgeschoss (barrierefreier Zugang), während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/ einsehbar.

Chieming, 13.07.2026

gez.

Stefan Reichelt
1. Bürgermeister

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung (189.34 KB pdf)