20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Chieming
Öffentliche Bekanntmachung (frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)
Bekanntmachung über die Absicht der Gemeinde Chieming den Flächennutzungsplan zu ändern (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und die Bürger bei der Änderung des Flächennutzungsplanes zu beteiligen (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Der Gemeinderat der Gemeinde Chieming hat in seiner Sitzung am 14.04.2026 beschlossen für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 1400 und 1409, sowie Teilflächen der Flurnummern 956, 1403, 1403/9, 1405 und 2772/3 der Gemarkung Chieming den Flächennutzungsplan zur Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes zu ändern.
Der Änderungsbereich liegt im Ostes des Ortsteils Egerer nördlich der Einmündung Truchtlachinger Straße in die Staatsstraße 2095 und umfasst eine Größe von ca. 1,2 ha. Für den Änderungsbereich ist die Darstellung als sonstiges Sondergebiet (SO) und öffentliche Straßenverkehrsfläche vorgesehen.
Den Planentwurf wurde ausgearbeitet von SCHMID + PARTNER Stadtplaner Architekt PartG mdB aus Teisendorf. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 24.03.2026 wird im Internet unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/
vom 25.04. bis einschließlich 26.05.2026
veröffentlicht.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über die digitale Beteiligungsplattform „DiPlanBeteiligung“ übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per Email an gemeinde@chieming.de möglich, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Zimmer 0.9, Erdgeschoss (barrierefreier Zugang), während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/ einsehbar.
Chieming, 16.04.2026
gez.
Stefan Reichelt
1. Bürgermeister
Bekanntmachung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (216 KB pdf)