1. Änderung Bebauungsplan "Geisberg II" - Beteiligung § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 33 Tage –durchführende Organisation
HohenrothZiel der 1. Änderung des Bebauungsplans „Geisberg II“ ist die Verlegung des geplanten Pflanzgürtels auf das nördlich gelegene Grundstück Fl.Nr. 200, Gemarkung Leutershausen in der Gemeinde Hohenroth.
Bauverwaltung
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
1. Änderung des Bebauungsplans "Geisberg II", Gemarkung Leutershausen, Gemeinde Hohenroth, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth hat in seiner Sitzung am 12.08.2025 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Geisberg II“ beschlossen. Der ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss erfolgte am 15.10.2025.
Die 1. Änderung des Bebauungsplan „Geisberg II“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind.
Im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans „Geisberg II“ ist die Verlegung des geplanten Pflanzgürtels auf das nördlich gelegene Grundstücks Fl.Nr. 200, Gemarkung Leutershausen.
Die Durchführung des Änderungsverfahrens erfolgt durch die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Glanz aus Leutershausen.
Im Zuge der Bauleitplanung sind den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.
Sie haben deshalb die Möglichkeit, vom 01.10.2026 bis einschließlich 02.11.2026 mitzuteilen, ob Sie zur vorgenannten Bauleitplanung Anregungen, Hinweise oder Einwände vorbringen wollen.
Ihre Stellungnahme richten Sie bitte per E-Mail an bauverwaltung@bad-neustadt-vgem.de oder schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale, Bauverwaltung, Goethestraße 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale.
Um Ressourcen zu schonen und Kosten einzusparen wird auf die Versendung großformatiger Papierpläne verzichtet.
Der Entwurf mit den textlichen Festsetzungen und die dazugehörige Begründung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können im oben genannten Zeitraum auf der Homepage der Gemeinde Hohenroth unter folgenden Link eingesehen werden:
Link: https://www.hohenroth.de/bauleitplanung-baugebiete
Sofern wir bis zum o.g. Termin keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass von Ihnen wahrzunehmende öffentliche Belange nicht berührt werden und keine Einwendungen vorgebracht werden.
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