Aufstellung des Bebauungsplans mit integrierten Grünordnungsplan "Am Erlenbrunnen"
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Am Erlenbrunnen
• Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
• Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 18.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Erlenbrunnen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nrn. 7620, 7617/1, 7616 (Teilfäche) und 7608 (Teilfäche) der Gemarkung Brendlorenzen. Das Plangebiet wird im Süden durch die Bundesstraße B 279 und im Osten durch die Staatsstraße St 2292 begrenzt. Im Norden und Westen schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Durchführung des Aufstellungsverfahrens erfolgt durch das Stadtbauamt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Armin Röder Architekten Partnerschaft mbB, Eichenstraße 2, 97816 Lohr am Main.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien“, um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Speicher- und Energieverwertungsanlagen, insbesondere Gas- und Wärmepufferspeichern sowie Blockheizkraftwerken (BHKW), zu ermöglichen. An anderer Stelle erzeugtes Biogas soll über eine Gasleitung zugeleitet werden und dort im BHKW in Strom und Wärme gewandelt werden. Der erzeugte Strom soll ins öffentliche Netz eingespeist werden. Die erzeugte Wärme soll dem Nahwärmenetz im Stadtgebiet Bad Neustadt a. d. Saale zugeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf mit den textlichen Festsetzungen, die dazugehörige Begründung und der Umweltbericht (alle Unterlagen in der Fassung vom 30.06.2026) können im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 16.07.2026 bis einschließlich 17.08.2026
auf der Homepage der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale im Bereich „Unsere Stadt“, „Wohnen & Bauen“ in der Kategorie „Bebauungspläne“ unter „Aktuelle Bauleitplanverfahren“ eingesehen werden.
Link: https://www.bad-neustadt.de/unsere-stadt/wohnen-bauen/bebauungsplaene/
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen im Foyer des Stadtbauamtes (Alte Pfarrgasse 3, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, Erdgeschoss) öffentlich ausgehängt.
Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der oben genannten Frist zur Planung äußern. Für eine entsprechende Erörterung und Aufklärung steht das Stadtbauamt während der allgemeinen Dienststunden zur Verfügung (Telefonnummer 09771/9106-310). Stellungnahmen können während dieser Frist in elektronischer Form, Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB. Werden Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO, enthält das Formblatt „Datenschutzhinweise zum Bauleitverfahren“. Dieses liegt öffentlich aus und ist außerdem auf der Internetseite der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale unter https://www.bad-neustadt.de/datenschutzerklaerung/ abrufbar.
Bekanntmachung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (490.29 KB pdf)