Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan „Riedham“ Öffentliche Auslegung
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 33 Tage –durchführende Organisation
Stadt Regen -zusammengefasste Betriebe-Der Stadtrat Regen hat in seiner Sitzung am 14.07.2026 den Satzungsentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans „Riedham“ für den gesamten Geltungsbereich der Flurnummern 2377/45, 2377/46, 2377/47, 2377/48, 2377/49, 2377/50, 2377/51, 2377/52, 2377/53, 2377/54, 2377/55, 2377/56, 2377/57, 2377/58, 2377/59, 2377/62, 2380, 2380/3, 2380/4, 2380/5, 2380/9, 2380/11, 2380/12, 2380/13, 2380/14,2382/5, 2382/6, 2382/7, 2382/8, 2382/9, 2382/10, 2382/11, 2382/12, 2382/13, 2382/14, 2382/15, 2382/16, 2382/17, 2382/18, 2382/19, 2382/20, 2382/21, 2382/22, 2382/23, 2382/24, 2382/25, 2382/27, 2382/28, 2382/29, 2382/30, 2382/31, 2382/32, 2382/33, 2382/34, 2382/35, 2382/36, 2382/37, 2382/38, 2382/40, 2382/41, 2382/42, 2382/43, 2382/44, 2382/45, 2382/46, 2382/47, 2382/49, 2382/55, 2382/56,2382/57, 2382/60, 2382/61, 2382/62, 2382/63, 2382/64, 2382/65, 2382/66, 2382/67, 2382/68, 2382/69, 2382/70, 2382/71, 2382/72, 2382/73, 2382/74, 2382/75, 2382/76, 2382/77, 2382/78, 2382/79, 2382/80, 2382/84, 2382/85, 2382/88, 2383, 2400/4, 2400/7, 2400/10, 2400/12 und 2402/2 Gemarkung Regen, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Mit der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan „Riedham“ soll der seit 1973 bestehende Bebauungsplan vollständig aufgehoben werden, da der Bebauungsplan umgesetzt wurde und die städtebaulichen Ziele erreicht wurden.
Nach Aufhebung des Bebauungsplans richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben in diesem Bereich künftig nach § 34 BauGB.
Der Entwurf der Aufhebungssatzung vom 07.07.2026 wird mit der Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlich bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom
27.07.2026 bis zum 28.08.2026
auf der Homepage der Stadt Regen unter https://www.regen.de/startseite/aktuelles/aus-dem-rathaus/bekanntmachungen veröffentlicht.
Zusätzlich sind die Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Regen, Zimmer Nr. 110, in 94209 Regen, Stadtplatz 2 während der allgemeinen Dienststunden einsehbar. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wird gegeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Christina Rupp
Bauverwaltung
Stadt Regen
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