31. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Bodenwöhr

Blechhammer

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 26 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Bodenwöhr

Der Gemeinderat der Gemeinde Bodenwöhr hat in der öffentlichen Sitzung am 28.11.2024 zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bodenwöhr zur Darstellung eines Gewerbegebietes („GE“) den Aufstellungsbeschluss gefasst. Hier soll das bestehende Gewerbegebiet in Blechhammer weiterentwickelt werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet „Blechhammer Forst“ erfolgt parallel zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 0,8 ha und liegt im Ortsteil Altenschwand. Er umfasst die Flurstücknummer 666 und Teilbereiche der Flurstücknummer 665/24 der Gemarkung Bodenwöhr.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bodenwöhr hat in der öffentlichen Sitzung am 30.07.2025 den Vorentwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bodenwöhr zur Darstellung von Gewerbeflächen im Ortsteil Blechammer gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Der Vorentwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und Begründung - jeweils in der Fassung vom 30.07.2025 - liegt in der Zeit vom 06.08.2025 - 08.09.2025 öffentlich aus.

Gemeindeverwaltung Bodenwöhr
Bauleitplanung
Herr Thomas Meischner
Schwandorfer Straße 20
92439 Bodenwöhr

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