Änderung Bebauungsplan "Ahornöd" durch Deckblatt Nr. 6

Freyung

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Freyung z. Hd. Geschäftsführung

Vollzug der Baugesetze (BauGB);
Änderung Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ahornöd“ durch Deckblatt Nr. 6;
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB;
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB;

Der Stadtrat der Stadt Freyung hat in seiner Sitzung am 23.06.2025 die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes

„Ahornöd“ durch Deckblatt Nr. 6

beschlossen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planentwurf vom 04.08.2025 und erstreckt sich auf die FlNr. 21 der Gemarkung Ahornöd. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereiches beträgt 1.900 qm. Das Plangebiet liegt nördlich der Stadt Freyung im Ortsteil Ahornöd. Im Norden und Westen grenzen bestehende allgemeine Wohngebiete an das Plangebiet. Im Osten schließt eine Grünfläche an, während im Süden ein Mischgebiet an das Plangebiet angrenzt.

Mit der Planung ist das Planungsteam Völtl aus Waldkirchen beauftragt. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Stadtgebiet von Freyung. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll eine Bauparzelle auf dem Grundstück geschaffen werden. Für den Geltungsbereich soll ein allgemeines Wohngebiet ,,WA‘‘ mit entsprechender Nutzungsfestsetzung ausgewiesen werden. Die bestehenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes ,,Ahornöd‘‘ werden weitestgehend übernommen.

Der Geltungsbereich zur Änderung des Bebauungsplanes ist identisch mit der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 45. Die Verfahrensabwicklung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. Die Änderung des Bebauungsplanes hat im Regelverfahren nach §§ 3 ff. BauGB zu erfolgen.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Der hierzu erstellte Planentwurf in der Fassung vom 04.08.2025 wird mit der Begründung in der Zeit vom             01.12.2025 bis einschließlich 31.12.2025 im Internet unter https://www.freyung.de/de/rathaus-und-buerger/bauen-und-wohnen/bauleitverfahren.html und www.bauleitplanung.bayern.de veröffentlicht. Die Unterlagen liegen zudem im Bauamt der Stadt Freyung, Rathausplatz 1, 94078 Freyung, Zimmer 8.02, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe der Stellungnahmen soll in elektronischer Form erfolgen; bei Bedarf kann diese auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- und Grünordnungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem ebenfalls öffentlich ausliegenden Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“.


Kerschbaum Johannes
Verwaltung / Beitragsrecht / Baurecht | Bauamt


Stadt Freyung
Rathausplatz 1
94078 Freyung

Telefon: 08551 588-142 | Mobil: 0170 2184440
e-mail: kerschbaum@freyung.de
www.freyung.de

Vollzug der Baugesetze (BauGB);
Änderung Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ahornöd“ durch Deckblatt Nr. 6;
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB;
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB;

Der Stadtrat der Stadt Freyung hat in seiner Sitzung am 23.06.2025 die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes

„Ahornöd“ durch Deckblatt Nr. 6

beschlossen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planentwurf vom 04.08.2025 und erstreckt sich auf die FlNr. 21 der Gemarkung Ahornöd. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereiches beträgt 1.900 qm. Das Plangebiet liegt nördlich der Stadt Freyung im Ortsteil Ahornöd. Im Norden und Westen grenzen bestehende allgemeine Wohngebiete an das Plangebiet. Im Osten schließt eine Grünfläche an, während im Süden ein Mischgebiet an das Plangebiet angrenzt.

Mit der Planung ist das Planungsteam Völtl aus Waldkirchen beauftragt. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Stadtgebiet von Freyung. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll eine Bauparzelle auf dem Grundstück geschaffen werden. Für den Geltungsbereich soll ein allgemeines Wohngebiet ,,WA‘‘ mit entsprechender Nutzungsfestsetzung ausgewiesen werden. Die bestehenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes ,,Ahornöd‘‘ werden weitestgehend übernommen.

Der Geltungsbereich zur Änderung des Bebauungsplanes ist identisch mit der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 45. Die Verfahrensabwicklung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. Die Änderung des Bebauungsplanes hat im Regelverfahren nach §§ 3 ff. BauGB zu erfolgen.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Der hierzu erstellte Planentwurf in der Fassung vom 04.08.2025 wird mit der Begründung in der Zeit vom             01.12.2025 bis einschließlich 31.12.2025 im Internet unter https://www.freyung.de/de/rathaus-und-buerger/bauen-und-wohnen/bauleitverfahren.html und www.bauleitplanung.bayern.de veröffentlicht. Die Unterlagen liegen zudem im Bauamt der Stadt Freyung, Rathausplatz 1, 94078 Freyung, Zimmer 8.02, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe der Stellungnahmen soll in elektronischer Form erfolgen; bei Bedarf kann diese auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- und Grünordnungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem ebenfalls öffentlich ausliegenden Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“.


Kerschbaum Johannes
Verwaltung / Beitragsrecht / Baurecht | Bauamt


Stadt Freyung
Rathausplatz 1
94078 Freyung

Telefon: 08551 588-142 | Mobil: 0170 2184440
e-mail: kerschbaum@freyung.de
www.freyung.de

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.