Aufhebungssatzung Ortspolizeilicher Vorschrift
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Stadt Kempten (Allgäu) Amt für Finanzen z. Hd. OberbürgermeisterDas vorhandene Baurecht im Stadtgebiet Kempten (Allgäu) wird in regelmäßigen Abständen verwaltungsintern auf seine Notwendigkeit, Aktualität und Zweckmäßigkeit geprüft. Zu den Aufgaben und Pflichten jeder Gemeinde gehört es u.a. Bauleitpläne aufzuheben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (vgl. § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB). Ansonsten gelten die Pläne unbefristet weiter, auch wenn teilweise neue rechtliche Vorgaben (z.B. Immissionsschutz, Hochwasserschutz, Abstandsflächenrecht) hinzutreten oder andere städtebauliche Ziele vorliegen.
Stadtplanungsamt
Kronenstraße 8
87435 Kempten (Allgäu)
Mail: stadtplanung@kempten.de