Bebauungsplan Nr. 111 "Allmannshauser Straße" Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 57 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Berg -Wasserwerk- z.Hd. Herrn BürgermeisterBebauungsplan Nr. 111 "Allmannshauser Straße" - Durchführung der Öffentlichen Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 111 „Allmannshauser Straße", die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 06.10.2026 für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen und in das Internet einzustellen. Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 2 Baugesetzbuch gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt.
Gemeinde Berg
Bauverwaltung
Huberfeld 10, 82335 Berg
E-Mail: bauverwaltung@gemeinde-berg.de
Homepage: www.gemeinde-berg.de/bebauungsplaene-im-verfahren