Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan "Bürgerholz-Ost-Erweiterung"
Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan „Bürgerholz-Ost-Erweiterung“ Öffentliche Auslegung
Der Bauausschuss Regen hat in seiner Sitzung am 13.10.2026 den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans „Bürgerholz-Ost-Erweiterung“ für den gesamten Geltungsbereich der 637, 637/1, 637/2, 637/3, 637/4, 637/5, 637/6, 637/7, 637/8, 637/9, 637/10, 637/11, 637/12, 637/13, 637/14, 637/15, 637/16 und 643/11 der Gemarkung Regen, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Bauausschuss Regen hat in seiner Sitzung am 13.10.2026 den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans „Bürgerholz-Ost-Erweiterung“ für den gesamten Geltungsbereich der 637, 637/1, 637/2, 637/3, 637/4, 637/5, 637/6, 637/7, 637/8, 637/9, 637/10, 637/11, 637/12, 637/13, 637/14, 637/15, 637/16 und 643/11 der Gemarkung Regen, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Mit der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan „Bürgerholz-Ost-Erweiterung“ soll der seit 07.06.1991 bestehende Bebauungsplan mit allen zugehörigen Deckblättern aufgehoben werden, da der Bebauungsplan vollständig umgesetzt wurde und die mit der Planung beabsichtigte Entwicklung erreicht wurde. Mit der Aufhebung des Bebauungsplans „Bürgerholz-Ost-Erweiterung“ richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben in diesem Bereich künftig nach § 34 BauGB.
Der Entwurf der Aufhebungssatzung vom 13.10.2026 wird mit der Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlich bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom
02.11.2026 bis zum 02.12.2026
auf der Homepage der Stadt Regen unter https://www.regen.de/startseite/aktuelles/aus-dem-rathaus/bekanntmachungen sowie auf der DiPlanung Website: Verfahren | Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan "Bürgerholz-Ost-Erweiterung" | DiPlanungBeteiligung Bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich sind die Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Regen, Zimmer Nr. 110, in 94209 Regen, Stadtplatz 2 während der allgemeinen Dienststunden einsehbar. Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit, Stellungnahmen elektronisch unter DiPlanung, schriftlich oder zu den allgemeinen Dienstzeiten auch zur Niederschrift abzugeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Es liegen aus:
Eingegangene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Aufhebungssatzung „Bürgerholz Ost Erweiterung“ vom 13.10.2026
Begründung mit Umweltbericht vom 13.10.2026
Folgende Umweltrelevanten Stellungnahmen sind bei der Stadt Regen bisher eingegangen:
Untere Naturschutzbehörde - 21.09.2026
Erhalt bestehender Gehölzstrukturen
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 1 BauGB weitere – nach Einschätzung der Stadt Regen nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Regen, den 30.10.2026
STADT REGEN
(Kroner)
1. Bürgermeister