SO Heizzentrale Reiterwiese

Aktuelle Mitteilung

Bauleitplanung "SO Heizzentrale Reiterwiese" - Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in seiner Sitzung vom 21.10.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 15 zu ändern und den Bebauungsplan „SO Heizzentrale Reiterwiese“ aufzustellen. Gegenstand des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebiets zur Errichtung einer Heizzentrale westlich von Landau a.d.Isar.

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in seiner Sitzung vom 21.10.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 15 zu ändern und den Bebauungsplan „SO Heizzentrale Reiterwiese“ aufzustellen.
Gegenstand des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebiets zur Errichtung einer Heizzentrale westlich von Landau a.d.Isar.

Die Planungsfläche befindet sich westlich der B 20 und nördlich der Isar sowie südlich der Staatsstraße 2114 und umfasst die Flurnummern 1917 (T) der Gemarkung Landau a.d.Isar.

Die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 10.12.2024 bis 16.01.2025 statt. Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 12.01.2026 behandelt. In der gleichen Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans „SO Heizzentrale Reiterwiese“ gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „SO Heizzentrale Reiterwiese“ mit Begründung, Umweltbericht und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 19.01.2026 bis 20.02.2026 auf dieser Seite einsehbar.

Darüber hinaus liegt der Bebauungsplanentwurf im Rathaus beim Stadtbauamt, in Zimmer 114, Marienplatz 2 öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit, Stellungnahmen/Anregungen zur ausliegenden Planung abzugeben und sich zur Planung zu äußern.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Portal Diplanung oder Bauleitplanung@landau-isar.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (bsp. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.