FNPÄ zum BPL Nr. 88 "Sonstiges Sondergebiet Ver- und Entsorgung Bauhof"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 43 Tage –durchführende Organisation
Stadtwerke MarktoberdorfEs ist planerisches Ziel der Stadt Marktoberdorf, den Standort für die kommunalen Ver- und Entsorgungseinrichtungen und den städtischen Bauhof, an welchem das Wasserwerk der Stadt Marktoberdorf, die Notstromanlage der Vereinigten Wertach-Elektrizitätswerke, die Kläranlage der Stadt Marktoberdorf sowie das vom Landkreis Ostallgäu betriebene Abfallentsorgungszentrum (Wertstoffhof) gebündelt und konzentriert sind, zu erhalten, bauleitplanerisch zu sichern und zukünftig erforderliche Erweiterungen zu ermöglichen. Aus diesen Gründen beabsichtigt die Stadt Marktoberdorf die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Sonstiges Sondergebiet Ver- und Entsorgung / Bauhof“. Da die geplanten Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im Bebauungsplan nicht der Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan entsprechen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese Änderung wird im sog. „Parallelverfahren“ zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt.
Marina Haslach