Bebauungsplan Gern-Ebenfeld Erweiterung, 7. Änderung

Eggenfelden

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 23 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Eggenfelden

Ausweisung von Urbanen Gebieten (§ 6a BauNVO) und eines Allgemeinen Wohngebiets (§ 4 BauNVO)

Stadt Eggenfelden

Fachbereich 3, Verwaltung

Frau Haas

Rathausplatz 1, 84307 Eggenfelden

E-Mail: tanja.haas@eggenfelden.de

Öffentliche Bekanntmachung

Bild zum Plangebiet Gern-Ebenfeld Erweiterung, 7. Änderung

Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 29.07.2025 den Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplans “Gern‑Ebenfeld Erweiterung” gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.06.2026 wurden die Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlussmäßig behandelt. Hieraus sowie aufgrund einer geänderten Plankonzeption haben sich für die Planung im Wesentlichen folgende materiell‑rechtliche Änderungen von Festsetzungen gegenüber dem Beschluss vom 29.07.2025 bzw. den bereits veröffentlichten Unterlagen ergeben:

  • Festsetzung von Urbanen Gebieten im östlichen Planbereich mit differenziertem Maß der baulichen Nutzung (Plan und Begründung)

  • Neuordnung der überbaubaren Grundstücksflächen im gesamten Geltungsbereich (Plan und Begründung)

  • Ergänzung der Festsetzung einer abweichenden Bauweise (Plan und Begründung)

Sie lösen die Pflicht erneuter förmlicher Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen aus.

Ebenfalls in der Sitzung vom 16.06.2026 hat der Bau- und Umweltausschuss den geänderten Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplans “Gern‑Ebenfeld Erweiterung” vom 29.07.2025, geändert am 16.06.2026, gebilligt und beschlossen Selbigen gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu veröffentlichen und die Stellungnahmen erneut einzuholen. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme wird auf 3 Wochen verkürzt (§ 4a Abs. 3 BauGB).

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Ausweisung von Urbanen Gebieten (§ 6a BauNVO) und eines Allgemeinen Wohngebiets (§ 4 BauNVO)

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E-Mail: tanja.haas@eggenfelden.de

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Bild zum Plangebiet Gern-Ebenfeld Erweiterung, 7. Änderung

Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 29.07.2025 den Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplans “Gern‑Ebenfeld Erweiterung” gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.06.2026 wurden die Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlussmäßig behandelt. Hieraus sowie aufgrund einer geänderten Plankonzeption haben sich für die Planung im Wesentlichen folgende materiell‑rechtliche Änderungen von Festsetzungen gegenüber dem Beschluss vom 29.07.2025 bzw. den bereits veröffentlichten Unterlagen ergeben:

  • Festsetzung von Urbanen Gebieten im östlichen Planbereich mit differenziertem Maß der baulichen Nutzung (Plan und Begründung)

  • Neuordnung der überbaubaren Grundstücksflächen im gesamten Geltungsbereich (Plan und Begründung)

  • Ergänzung der Festsetzung einer abweichenden Bauweise (Plan und Begründung)

Sie lösen die Pflicht erneuter förmlicher Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen aus.

Ebenfalls in der Sitzung vom 16.06.2026 hat der Bau- und Umweltausschuss den geänderten Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplans “Gern‑Ebenfeld Erweiterung” vom 29.07.2025, geändert am 16.06.2026, gebilligt und beschlossen Selbigen gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu veröffentlichen und die Stellungnahmen erneut einzuholen. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme wird auf 3 Wochen verkürzt (§ 4a Abs. 3 BauGB).

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