Bebauungsplan Nr. 4 "Stichwiese"/4. Änderung
Schloßberg
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 34 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Stephanskirchen - allle Umsätze-Durch die Bebauungsplanänderung soll im Bereich der bestehenden Doppel- und Reihenhausbebauung an der Baumerstraße eine Aufstockung ermöglicht werden.
Christian Hausstätter
Gemeinde Stephanskirchen, Bauamt
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