09775_135_EBP_M_62.4_1_Wohnen am Illerpark_1. Änderung

Neu-Ulm

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 2 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Neu-Ulm

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans M 62.4/1 „Wohnen am Illerpark – 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf mit Stand vom 25.02.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. In der Zeit vom 31.03.2025 bis 29.04.2025 wurde der Bebauungsplanentwurf veröffentlicht.

Im Nachgang wurde der Entwurf geändert, sodass die erneute Veröffentlichung nach § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt wird.

Ziele und Zwecke der Planung

Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 4,5 Hektar auf und liegt innerhalb des seit 2020 rechtsverbindlichen Bebauungsplans M 62.4 "Wohnen am Illerpark". Das Neubauquartier „Wohnen am Illerpark“ ist bereits erschlossen. Die Grundstücksvermarktung für den ersten Bauabschnitt startete 2023. Aufgrund der vorliegenden Konzeptentwürfe soll der rechtsverbindliche Bebauungsplan nachjustiert werden, um eine bedarfsgerechte und zeitnahe Bebauung des Quartiers zu gewährleisten. Hierzu wird in fünf Baufeldern die städtebauliche Dichte maßvoll angepasst. Dies betrifft im Wesentlichen die Änderung der Bauweise (Geschosswohnungsbau statt Einfamilienhausbau) und in den drei südlichen Baufeldern die Erhöhung der Geschossigkeit um maximal eine Etage.

Für die nicht geänderten Festsetzungen behält der rechtsverbindliche Bebauungsplan weiterhin seine Gültigkeit.

Der einfache Bebauungsplan M 62.4/1 „Wohnen am Illerpark – 1. Änderung“ wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Planänderung

Aufgrund der Ergebnisse des Realisierungswettbewerbs für das Baufeld WA21 werden dort die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 auf 0,5 und die Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 auf 1,5 erhöht. Durch diese Änderung kann das geplante Studierendenwohnheim mit drei Geschossen verwirklicht werden.

Stellungnahmen können innerhalb der Veröffentlichungsfrist nur in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen (rot markiert) und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden.

Rathaus der Stadt Neu-Ulm

Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung

Augsburger Straße 15

89231 Neu-Ulm

Öffnungszeiten:

-        Montag,       8:00-12:30 Uhr; 13:30-16:00 Uhr

-        Dienstag,     8:00-12:30 Uhr; 13:30-16:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

-        Mittwoch,    8:00-12:30 Uhr; 13:30-16:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

-        Donnerstag, 8:00-12:30 Uhr; 13:30-18:00 Uhr

-        Freitag,         8:00-12:30 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Öffentliche Bekanntmachung

Einfacher Bebauungsplan M 62.4/1 „Wohnen am Illerpark – 1. Änderung“ in Neu-Ulm / Ludwigsfeld

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

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Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans M 62.4/1 „Wohnen am Illerpark – 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf mit Stand vom 25.02.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. In der Zeit vom 31.03.2025 bis 29.04.2025 wurde der Bebauungsplanentwurf veröffentlicht.

Im Nachgang wurde der Entwurf geändert, sodass die erneute Veröffentlichung nach § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt wird.

Ziele und Zwecke der Planung

Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 4,5 Hektar auf und liegt innerhalb des seit 2020 rechtsverbindlichen Bebauungsplans M 62.4 "Wohnen am Illerpark". Das Neubauquartier „Wohnen am Illerpark“ ist bereits erschlossen. Die Grundstücksvermarktung für den ersten Bauabschnitt startete 2023. Aufgrund der vorliegenden Konzeptentwürfe soll der rechtsverbindliche Bebauungsplan nachjustiert werden, um eine bedarfsgerechte und zeitnahe Bebauung des Quartiers zu gewährleisten. Hierzu wird in fünf Baufeldern die städtebauliche Dichte maßvoll angepasst. Dies betrifft im Wesentlichen die Änderung der Bauweise (Geschosswohnungsbau statt Einfamilienhausbau) und in den drei südlichen Baufeldern die Erhöhung der Geschossigkeit um maximal eine Etage.

Für die nicht geänderten Festsetzungen behält der rechtsverbindliche Bebauungsplan weiterhin seine Gültigkeit.

Der einfache Bebauungsplan M 62.4/1 „Wohnen am Illerpark – 1. Änderung“ wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Planänderung

Aufgrund der Ergebnisse des Realisierungswettbewerbs für das Baufeld WA21 werden dort die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 auf 0,5 und die Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 auf 1,5 erhöht. Durch diese Änderung kann das geplante Studierendenwohnheim mit drei Geschossen verwirklicht werden.

Stellungnahmen können innerhalb der Veröffentlichungsfrist nur in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen (rot markiert) und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden.

Rathaus der Stadt Neu-Ulm

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Einfacher Bebauungsplan M 62.4/1 „Wohnen am Illerpark – 1. Änderung“ in Neu-Ulm / Ludwigsfeld

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

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