Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 46

Freyung

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 24 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Freyung z. Hd. Geschäftsführung

Vollzug der Baugesetze (BauGB);
Änderung Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 46 im qualifizierten Verfahren nach §§ 3 ff. BauGB;
Bekanntmachung Änderungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB;
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB;

Der Stadtrat der Stadt Freyung hat in seiner Sitzung am 28.07.2025 die Änderung des Bebauungsplanes ,,McDonalds‘ (VEP)‘ durch Deckblatt Nr. 1 und die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 46 beschlossen. Um die Errichtung von Parkflächen zu ermöglichen, soll auf den Grundstücken mit der FI.Nrn. 50 (Tfl.) und 51 (Tfl.), Gemarkung Ort, eine neue Baugrenze ausgewiesen werden. Das Plangebiet liegt westlich des Ortsteils Ort und südlich der Bundesstraße B 12. Im Norden, Osten und Süden grenzen bestehende Grünflächen an das Plangebiet. Im Westen schließt eine Gewerbefläche an. Der Geltungsbereich umfasst ca. 2.000 qm.

Mit der Planung sind Längst die Landschaftsarchitekten aus Landshut-Kumhausen beauftragt. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen in der Nähe des Restaurants. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll eine Baugrenze zur Schaffung des Parkplatzes festgesetzt werden. Für den Geltungsbereich soll ein Sonstiges Sondergebiet „Restaurant-Parkplatz“ mit entsprechender Nutzungsfestsetzung ausgewiesen werden. Die bestehenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes ,,McDonalds‘‘ (VEP) werden weitestgehend übernommen.

Der Geltungsbereich zur Änderung des Bebauungsplanes ist identisch mit der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 46. Die Verfahrensabwicklung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. Die Änderung des Bebauungsplanes hat im Regelverfahren nach §§ 3 ff. BauGB zu erfolgen.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Der hierzu erstellte Planentwurf in der Fassung vom 15.10.2025 wird mit der Begründung in der Zeit vom 12.01.2026 bis einschließlich 11.02.2026 im Internet unter https://www.freyung.de/de/rathaus-und-buerger/bauen-und-wohnen/bauleitverfahren.html und www.bauleitplanung.bayern.de veröffentlicht. Die Unterlagen liegen zudem im Bauamt der Stadt Freyung, Rathausplatz 1, 94078 Freyung, Zimmer 8.02, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe der Stellungnahmen soll in elektronischer Form erfolgen; bei Bedarf kann diese auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- und Grünordnungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Kerschbaum Johannes
Verwaltung / Beitragsrecht / Baurecht | Bauamt

Stadt Freyung
Rathausplatz 1
94078 Freyung

Telefon: 08551 588-142 | Mobil: 0170 2184440
e-mail: kerschbaum@freyung.de
www.freyung.de

Vollzug der Baugesetze (BauGB);
Änderung Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 46 im qualifizierten Verfahren nach §§ 3 ff. BauGB;
Bekanntmachung Änderungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB;
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB;

Der Stadtrat der Stadt Freyung hat in seiner Sitzung am 28.07.2025 die Änderung des Bebauungsplanes ,,McDonalds‘ (VEP)‘ durch Deckblatt Nr. 1 und die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 46 beschlossen. Um die Errichtung von Parkflächen zu ermöglichen, soll auf den Grundstücken mit der FI.Nrn. 50 (Tfl.) und 51 (Tfl.), Gemarkung Ort, eine neue Baugrenze ausgewiesen werden. Das Plangebiet liegt westlich des Ortsteils Ort und südlich der Bundesstraße B 12. Im Norden, Osten und Süden grenzen bestehende Grünflächen an das Plangebiet. Im Westen schließt eine Gewerbefläche an. Der Geltungsbereich umfasst ca. 2.000 qm.

Mit der Planung sind Längst die Landschaftsarchitekten aus Landshut-Kumhausen beauftragt. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen in der Nähe des Restaurants. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll eine Baugrenze zur Schaffung des Parkplatzes festgesetzt werden. Für den Geltungsbereich soll ein Sonstiges Sondergebiet „Restaurant-Parkplatz“ mit entsprechender Nutzungsfestsetzung ausgewiesen werden. Die bestehenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes ,,McDonalds‘‘ (VEP) werden weitestgehend übernommen.

Der Geltungsbereich zur Änderung des Bebauungsplanes ist identisch mit der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 46. Die Verfahrensabwicklung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. Die Änderung des Bebauungsplanes hat im Regelverfahren nach §§ 3 ff. BauGB zu erfolgen.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Der hierzu erstellte Planentwurf in der Fassung vom 15.10.2025 wird mit der Begründung in der Zeit vom 12.01.2026 bis einschließlich 11.02.2026 im Internet unter https://www.freyung.de/de/rathaus-und-buerger/bauen-und-wohnen/bauleitverfahren.html und www.bauleitplanung.bayern.de veröffentlicht. Die Unterlagen liegen zudem im Bauamt der Stadt Freyung, Rathausplatz 1, 94078 Freyung, Zimmer 8.02, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe der Stellungnahmen soll in elektronischer Form erfolgen; bei Bedarf kann diese auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- und Grünordnungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Kerschbaum Johannes
Verwaltung / Beitragsrecht / Baurecht | Bauamt

Stadt Freyung
Rathausplatz 1
94078 Freyung

Telefon: 08551 588-142 | Mobil: 0170 2184440
e-mail: kerschbaum@freyung.de
www.freyung.de

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: