Bebauungsplan Nr. 49.2 Begründung
Link zur städischen Homepage und den Planunterlagen:
https://www.ebersberg.de/bauen-verkehr/bauleitplanung?navType=navi
Wesentliches Planungsziel ist es, die 1986 getroffenen Festsetzungen zu einer betriebsunabhängigen absoluten Verkaufsflächenobergrenze und die Formulierung „mit einer im Bebauungsplan allgemein zulässigen Nutzung im Zusammenhang“ rechtlich den heutigen Anforderungen anzupassen, da sie aktuell zu unbestimmt sind.
Zum anderen will die Stadt den Standort des bisher im Planungsgebiet ansässigen Gewerbebetriebs für Trachtenmode dauerhaft sichern und Erweiterungsmöglichkeiten zulassen.
Der Technische Ausschuss hat in öffentlicher Sitzung am 22.09.2026 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 22.09.2026 durchzuführen.Der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 22.09.2026 ist einschließlich der Begründung in der Zeit vom
26.10.2026 bis einschließlich 26.11.2026
online über die Internetseite der Stadt Ebersberg „www.ebersberg.de“ unter der Rubrik „Rathaus & Service“ / „Bekanntmachungen“ / „Bauleitplanung“ bzw. folgenden Direktlink URL: https://www.ebersberg.de/de/rathaus-service/bekanntmachungen/bauleitplanung.html öffentlich abrufbar.
Die Unterlagen sind auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern abrufbar: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
Link zur städischen Homepage und den Planunterlagen:
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