19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Oberfeld II)
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 31 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Seefeld -Umsatzsteuer-Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist eine Überplanung der im Ortsteil Hechendorf bislang überwiegend als Wohnbauflächen ausgewiesenen Bereiche am Oberfeld, zwischen Inninger Straße und Am Römerbrunnen. Im Zuge der Änderung sollen im nordöstlichen Teil entlang der Inninger Straße Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Einzelhandel und Wohnen/Gewerbe ausgewiesen werden. Südwestlich anschließend sollen bis zur Straße Am Römerbrunnen hin gewerbliche Bauflächen entstehen, wobei die Gemeinbedarfsflächen im Bereich der Feuerwehr sowie der bestehenden Sport- und Freizeitflächen nach wie vor erhalten bleiben.
Stefan Futterknecht
Gemeinde Seefeld - Sachgebiet Bauleitplanung
Am Technologiepark 16
82229 Seefeld
Tel.: 08152/7914 -34
bauleitplanung@seefeld.de
www.seefeld.de
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 27.03.2026 bis zum 28.04.2026
Datenschutzhinweise
Informationsblatt zur Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)