Flächennutzungsplanänderung "Sonderbaufläche - Transformation des ehemaligen Kernkraftwerkstandorts"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 43 Tage –durchführende Organisation
Verwaltungsgemeinschaft Offingen z.Hd. Herrn BürgermeisterZiel der Planung ist es, die bisher dargestellte Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung "Elektrizität: Umspannwerk, Trafostation" in eine Sonderbaufläche zu ändern. Die Zweckbestimmung lautet "Energieerzeugung sowie Kern- und Fusionstechnologie und Nuklearmedizin - Rückbau, Zwischenlagerung, Erforschung, Entwicklung, Nutzung, Produktion und Anwendung" (EKFN). Damit sollen die Nachfolgenutzungen des ehemaligen Kernkraftwerkstandortes planungsrechtlich vorbereitet und eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden.
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