Weiherbrünnl II
Bebauungsplan Weiherbrünnl II - Auslegung
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in der Sitzung vom 17.09.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Weiherbrünnl II“ in Landau a.d.Isar aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren „Weiherbrünnl wird eingestellt.
Gegenstand der Aufstellung ist die Ausweisung einer Baufläche für die Errichtung von sechs Wohnhäusern zwischen dem „Leitenberg“ und Weiherbrünnl. Die Planungsfläche befindet sich auf einer Teilfläche der Flurnummer 231 der Gemarkung Landau a.d.Isar, bislang Weiherbrünnl 4 und 6.
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in der Sitzung vom 17.09.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Weiherbrünnl II“ in Landau a.d.Isar aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren „Weiherbrünnl wird eingestellt.
Gegenstand der Aufstellung ist die Ausweisung einer Baufläche für die Errichtung von sechs Wohnhäusern zwischen dem „Leitenberg“ und Weiherbrünnl. Die Planungsfläche befindet sich auf einer Teilfläche der Flurnummer 231 der Gemarkung Landau a.d.Isar, bislang Weiherbrünnl 4 und 6. Der Umgriff der Planung kann nebenstehendem Lageplan rot hinterlegt entnommen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung ist gem. § 13 a i.V.m § 13 Abs. 2 und 3 i.V.m § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch von 23.09.2026 bis 26.10.2026 unter folgendem Link einsehbar:
https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/c162e7b5-b9bd-45c6-a4ec-8f6a9ff14191
Darüber hinaus liegt der Bebauungsplanentwurf im Rathaus beim Stadtbauamt, in Zimmer 114, Marienplatz 2 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.
Hinweise:
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Plattform DiPlanung, oder Bauleitplanung@landau-isar.de), können jedoch auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Da es sich um einen Bebauungsplan zur Innenentwicklung handelt, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.