Offenbau Nr. 3 "Nördlich der Kreisstraße RH 24" - 1. Änderung

Aktuelle Mitteilung

Öffentliche Bekanntmachung

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.10.2026 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Offenbau Nr. 3 „Nördlich der Kreisstraße RH 24“ in Offenbau gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Der Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB bekannt gemacht.

Im Rahmen der Bauleitplanung nach § 13 a (beschleunigtes Verfahren) i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB wird auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet und von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Es erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB).

Das Gebiet des Bebauungsplanes Offenbau Nr. 3 „Nördlich der Kreisstraße RH 24“ in Offenbau ergibt sich aus dem Planentwurf vom 13.10.2026. Es liegt im Nordwesten von Offenbau. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes bleibt unverändert.

Vor dem Hintergrund des allgemeinen Wohnraumbedarfs und landesplanerischer Zielsetzungen zur effizienten Flächennutzung hat der Marktgemeinderat deshalb beschlossen, den Bebauungsplan Offenbau Nr. 3 zu ändern, mit dem Ziel eine zeitgemäße Bebauung mit effizienter Flächennutzung zu ermöglichen.

Bekanntmachung Beteiligung Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (158.64 KB pdf)