Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Buchäckerstraße" in Egerer

Aktuelle Mitteilung

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Chieming hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 den Entwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Buchäckerstraße“ für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 1371/5, /6, /7 und /8 jeweils der Gemarkung Chieming in Verlängerung der Buchäckerstraße in Egerer gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Größe des Plangebietes beträgt etwa 0,426 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan:

Der Planentwurf wurde ausgearbeitet vom Planungsbüro BEGS GmbH aus Traunstein. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung mit Umweltbericht und die umweltbezogenen Informationen werden im Internet unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/

vom 06.12.2025  bis einschließlich 07.01.2026

veröffentlicht.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  1. Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter

  2. Geotechnischer Bericht vom 10.05.2021

  3. Wohnbauflächenbedarfsermittlung und Potentialflächenanalyse vom 24.01.2022

  4. Zusammenfassende Übersicht der umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB mit Aussagen zu den Schutzgütern Menschen, Pflanzen, Boden und Wasser

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden

  2. Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über die digitale Beteiligungsplattform „DiPlanBeteiligung“ übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per Email an gemeinde@chieming.de möglich, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden

  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

  4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Zimmer 0.9, Erdgeschoss (barrierefreier Zugang), während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Chieming unter der Adresse https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung eingestellt und auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/ einsehbar.

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung (201.61 KB pdf)