Bebauungsplan "Schweickhof Nord", Gemeinde Kolitzheim, Gemeindeteil Herlheim
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 46 Tage –durchführende Organisation
KolitzheimAnlass der Aufstellung des Bebauungsplans „Schweickhof Nord“ ist die Absicht der Gemeinde Kolitzheim, die bisher auf drei Standorte im Gemeindegebiet verteilte Grundschule im Rahmen eines Schulneubaus im Gemeindeteil Herlheim zusammenzulegen. Durch die Ausweisung der Gemeinbedarfsfläche trägt die Gemeinde Kolitzheim dazu bei, im Gemeindegebiet die Versorgung der Bevölkerung mit einer Bildungseinrichtung für Kinder, die den aktuellen fachlichen und pädagogischen Anforderungen entspricht, langfristig zu sichern.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geändert (27. Änderung).
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schweickhof Nord“ wurde in der Gemeinderatssitzung am 11.11.2025 gefasst.
Gemeinde Kolitzheim
Projektleitung Grundschulneubau
Frau Schranz
E-Mail: bauamt@kolitzheim.de
Tel. 09385 9710-29
Homepage: www.kolitzheim.de