3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 b "Gewerbegebiet Industriestraße"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 19 Tage –durchführende Organisation
Markt Neunkirchen a. BrandDer Markt Neunkirchen am (a.) Brand (B.) verfügt über den rechtskräftigen BBP Nr. 1 b „Gewerbegebiet Industriestraße“. Ein in Neunkirchen a. B. ortsansässiges Unternehmen plant eine Erweiterung der bestehenden Betriebsflächen östlich der „Kleinsendelbacher Straße“ (Kreisstraße Kr FO 28), nördlich der „Fritz - Ritter - Straße“ und nördlich der Staatsstraße St 2240. Die bisher geltenden zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen BBP Nr. 1 b „Gewerbegebiet Industriestraße“ sowie insbesondere die Führung der darin festgesetzten öffentlichen Straßenverkehrsflächen und die sonstige Aufteilung der festgesetzten Bauflächen lassen die Realisierung der angestrebten Planungsziele planungsrechtlich nicht zu. Aus diesem Grund hat der Marktgemeinderat Neunkirchen a. B. in seiner Sitzung am 16.10.2019 und am 23.09.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den BBP Nr. 1 b „Gewerbegebiet Industriestraße“ zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung des ortsansässigen Unternehmens zu schaffen.