Bebauungsplan Nr. 115 "Flaring"

Aktuelle Mitteilung

Öffentliche Bekanntmachung

Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m § 4 Abs. 2 BauGB

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs erstreckt sich auf die Grundstücke FlNr. 655 Tfl., 656 Tfl., 658/2 Tfl., 653, 692 Tfl., 691 Tfl. und 147 Tfl. der Gemarkung Taufkirchen (Vils).

Überplant wird die nördliche Hälfte des Grundstückes FlNr. 655 Gemarkung Taufkirchen (Vils). Das Planungsareal wird im Norden vom landwirtschaftlichen Grundstück FlNr. 695 Gemarkung Taufkirchen (Vils), im Westen vom Vilstalradweg FlNr. 147 Gemarkung Taufkirchen (Vils) und im Osten von der Großen Vils begrenzt.

Durch den südlichen Teil des Grundstückes FlNr. 655 Gemarkung Taufkirchen (Vils) verläuft die Zufahrtsstraße, welche das Baugebiet mit der Gemeindeverbindungsstraße FlNr. 658/2 Gemarkung Taufkirchen verbindet.

Der Entwurf des Bauleitplans einschließlich Begründung und Umweltbericht, jeweils in der zuletzt beschlossenen Fassung vom 22.09.2026, liegen in der Zeit

vom 08.10.2026 bis einschließlich 10.11.2026

im Rathaus der Gemeinde Taufkirchen (Vils), Rathausplatz 1, 84416 Taufkirchen (Vils), Zimmer Nr. 2.12 im 2. OG während der allgemeinen Dienststunden für Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen in Textform, während der Dienststunden zur Niederschrift oder elektronisch (bauverwaltung@taufkirchen.de) abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 115 „Flaring“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Umweltbezogene Informationen sind aus der Bebauungsplanbegründung, dem Umweltbericht, Stellungnahmen sowie aus Gutachten verfügbar. 

Bekanntmachung Auslegung (1005.47 KB pdf)