Nr. 3/2025 "Betlinshausen - Lindenstraße"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 43 Tage –durchführende Organisation
Stadt IllertissenBetlinshausen liegt im Norden von Illertissen und weist eine typisch ländliche städtebauliche Struktur eines Straßendorfs auf. Dabei sind die Häuser und landwirtschaftlichen Gebäude entlang der langgestreckten Lindenstraße situiert. In erster Reihe befinden sich die Wohngebäude, dahinterliegend schließen die landwirtschaftlichen Nutzgebäude an. Eine Wohnbebauung in zweiter oder dritte Reihe ist für das Straßendorf untypisch, da diese Gebietsform sich auszeichnet über eine Haupterschließung. Zusätzliche Wohnstraßen die das Gebiet über die Tiefe, und somit die dahinterliegenden Grundstücke erschließen gibt es nicht.
Zwischenzeitlich hat sich jedoch auch in den hinterliegenden Grundstücksbereichen eine Wohnbebauung entwickelt, die über kleine teilweise Stichstraßen an das öffentliche Straßenverkehrsnetz angebunden sind.
Um den Gebietscharakter und die typisch ländliche Siedlungsform zu sichern, und die zukünftige bauliche Entwicklung in Betlinshausen entlang der Lindenstraße zu steuern, wird der Bebauungsplan „Betlinshausen – Lindenstraße“ aufgestellt.
Stadt Illertissen, SG Bauleitplanung, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen
Herr Schilling, 07303/172-34, schilling@illertissen.de
Bekanntmachung zur Auslegung
Bekanntmachung zur frühzeitigen Auslegung Dez. 2025/Jan. 2026