Qualifizierter Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Wiesenweg III
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Verwaltungsgemeinschaft SchwarzenfeldDer Gemeinderat Stulln hat in der Sitzung vom 10.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans für ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit integriertem Grünordnungsplan „Wiesenweg III“ beschlossen. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Wiesenweg III“ in der Fassung vom 03.03.2026 wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 03.03.2026 gebilligt.
Ziele und Zweck der Planung:
Aufgrund der aktuellen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken beabsichtigt die Gemeinde Stulln zur Deckung der Baulandnachfrage die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans für ein allgemeines Wohngebiet mit integrierter Grünordnung. In dem aufgezeigten Plangebiet sind 11 Parzellen mit Grundstücksgrößen zwischen 730 m² und 875 m² geplant.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des ca. 12.705 m² großen Plangebiets umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 986 und die Flurnummer 986/1, jeweils Gemarkung Stulln und schließt im Süden an den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wiesenweg II“ an.
Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
Bauamt
Viktor-Koch-Straße 4, 92521 Schwarzenfeld
E-Mail: bauamt@schwarzenfeld.de
Tel.: 09435/309-212 oder -250
Homepage: https://www.stulln.de/leben-arbeiten-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplanung
Begründung und Umweltbericht
Bekanntmachung
Datenschutzinformation
Ausgleichsfläche
Stellungnahme #1000
Das ADBV Nabburg hat gegen die Planungen der Gemeinde Stulln nichts einzuwenden.
Ich bitte lediglich um frühzeitige Stellung des notwendigen Vermessungsantrags zur Zerlegung des Baugebiets nach erfolgtem Straßenausbau.