1. Änderung "Gründlein" Geislohe
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 43 Tage –durchführende Organisation
Stadt Pappenheim z. H. 1. BürgermeisterDer Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Westen um eine Waldrandzone (Erweiterungsbereich Waldsaum) erweitert. Die bebaubare Fläche erweitert sich dadurch nicht. Ein Bedarfsnachweis wird deshalb nicht erstellt.
Die Verkehrsfläche wurde im Rahmen der Erschließungsarbeiten abweichend zum Bebauungsplan gebaut. Durch diesen Umstand verschoben sich die Baugrenze, sodass keine realistische Einhaltung dieser in den süd-westlichen Grundstücken möglich war. Die Straßenverkehrsfläche wird deshalb im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans an die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort angepasst. Die Baugrenzen verschieben sich deshalb zwangsläufig zum ursprünglichen Plan, machen dies aber aufgrund der Grundstückszuschnitte erforderlich.
Die Nutzungsschablone B und D wurden an modernere Gestaltungsformen angepasst, sodass auch eingeschossige Bungalows mit Walm-, Pult- oder Flachdächern möglich sind. In beiden Nutzungsschablone ergab sich die Notwendigkeit, die bislang festgesetzte „hangseitige Traufhöhe“ in eine „maximal zulässige Wandhöhe“ umzuwandeln, da die Grundlage zur Festsetzung einer Traufhöhe mittlerweile entfallen ist.
Die textlichen Festsetzungen wurden insbesondere hinsichtlich Gestaltungsformen der Gebäude und Freiflächen geändert, teilweise gestrichen und durch zeitgemäße Festsetzungen ersetzt.
Stadt Pappenheim
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