10. Änderung Flächennutzungsplan
Himmelstadt
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 32 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Himmelstadt (über Verwaltungsgemeinschaft Zellingen)Die Gemeinde HImmelstadt beabsichtigt, über die bestehenden Vorranggebiete für Windkraft hinaus die Möglichkeit zur Errichtung weiterer Windkraftanlagen zu schaffen.
Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
- Bauverwaltung -
Tel.: 09364/8072-50 oder 09364/8072-51
mail: bauleitplanung@vgem-zellingen.de