Außenbereichssatzung Niederhöcking Süd
Aufstellung der Außenbereichssatzung "Niederhöcking Süd"
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in der Sitzung vom 12.10.2026 beschlossen, die Außenbereichssatzung „Niederhöcking Süd“ aufzustellen.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung liegt vom 23.10.2026 bis 23.11.2026 zur Einsichtnahme und Stellungnahme auf.
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in der Sitzung vom 12.10.2026 beschlossen, die Außenbereichssatzung „Niederhöcking Süd“ aufzustellen.
Die Planungsfläche befindet sich entlang der „Fichtheimer Straße“ und reicht bis zu den Grundstücken „Am Bergbauernfeld 15“ Der Umgriff kann dem nebenstehenden Lageplan rot hinterlegt entnommen werden.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung mit Begründung ist gem. § 35 Abs. 6 i.V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit
vom 23. Oktober 2026 bis einschließlich 23. November 2026 auf dieser Seite einsehbar:
https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/bc89af48-adac-41a3-9f15-9dbed0da6546
Der Planentwurf liegt auch im Stadtbauamt, Zimmer 114, Marienplatz 2 während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit, Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder zu den allgemeinen Dienstzeiten auch zur Niederschrift abzugeben.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Deckblatt unberücksichtigt bleiben.
Von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht und der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie einer zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Stadtbauamt Landau a.d.Isar, den 22.10.2026