21. Flächennutzungsplanänderung Solarpark Wechselfeld, Hilgertshausen-Tandern

Thalmannsdorf

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 37 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Hilgertshausen Tandern -Photovoltaik-

Der Gemeinderat der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern hat in seiner Sitzung am 24.06.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 "Solarpark Wechselfeld“ beschlossen.

Auf Antrag des Vorhabenträgers, soll durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die bauplanungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage nordwestlich von Thalmanndorf geschaffen werden.

Die Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern als landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich dargestellt. Somit ist die gegenständliche 21. Flächennutzungsplanänderung erforderlich.

Der Gemeinderat hat daher, ebenfalls in seiner Sitzung am 24.06.2024, die Aufstellung der vorliegenden 21. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Ziel der Änderung ist die

Anpassung der Darstellung des Flächennutzungsplans als Sondergebiet Energieerzeugung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 23 " Solarpark Wechselfeld".

Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung erfolgt in enger Abstimmung mit der parallel durchgeführten Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Jetzendorf zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaikfreiflächenanlage; beide Verfahren werden zeitlich und inhaltlich koordiniert, um eine einheitliche städtebauliche und landschaftliche Entwicklung der insgesamt zusammenhängenden Anlagenfläche sicherzustellen.

Westermair Katharina

Gemeinde Hilgertshausen-Tandern

Bauamtsleitung

Schrobenhausener Str. 9

86567 Hilgertshausen-Tandern

Tel: 08250/9988-25      Montag-Freitag 8-12 Uhr

Fax: 08250/9988-44

Email: Bauamt@hi-ta.bayern.de

Der Gemeinderat der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern hat in seiner Sitzung am 24.06.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 "Solarpark Wechselfeld“ beschlossen.

Auf Antrag des Vorhabenträgers, soll durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die bauplanungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage nordwestlich von Thalmanndorf geschaffen werden.

Die Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern als landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich dargestellt. Somit ist die gegenständliche 21. Flächennutzungsplanänderung erforderlich.

Der Gemeinderat hat daher, ebenfalls in seiner Sitzung am 24.06.2024, die Aufstellung der vorliegenden 21. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Ziel der Änderung ist die

Anpassung der Darstellung des Flächennutzungsplans als Sondergebiet Energieerzeugung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 23 " Solarpark Wechselfeld".

Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung erfolgt in enger Abstimmung mit der parallel durchgeführten Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Jetzendorf zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaikfreiflächenanlage; beide Verfahren werden zeitlich und inhaltlich koordiniert, um eine einheitliche städtebauliche und landschaftliche Entwicklung der insgesamt zusammenhängenden Anlagenfläche sicherzustellen.

Westermair Katharina

Gemeinde Hilgertshausen-Tandern

Bauamtsleitung

Schrobenhausener Str. 9

86567 Hilgertshausen-Tandern

Tel: 08250/9988-25      Montag-Freitag 8-12 Uhr

Fax: 08250/9988-44

Email: Bauamt@hi-ta.bayern.de

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

  • Planzeichnung herunterladen

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei DiPlanBeteiligung online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: