21. Flächennutzungsplanänderung Solarpark Wechselfeld, Hilgertshausen-Tandern
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 37 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Hilgertshausen Tandern -Photovoltaik-Der Gemeinderat der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern hat in seiner Sitzung am 24.06.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 "Solarpark Wechselfeld“ beschlossen.
Auf Antrag des Vorhabenträgers, soll durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die bauplanungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage nordwestlich von Thalmanndorf geschaffen werden.
Die Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern als landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich dargestellt. Somit ist die gegenständliche 21. Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
Der Gemeinderat hat daher, ebenfalls in seiner Sitzung am 24.06.2024, die Aufstellung der vorliegenden 21. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Ziel der Änderung ist die
Anpassung der Darstellung des Flächennutzungsplans als Sondergebiet Energieerzeugung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 23 " Solarpark Wechselfeld".
Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung erfolgt in enger Abstimmung mit der parallel durchgeführten Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Jetzendorf zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaikfreiflächenanlage; beide Verfahren werden zeitlich und inhaltlich koordiniert, um eine einheitliche städtebauliche und landschaftliche Entwicklung der insgesamt zusammenhängenden Anlagenfläche sicherzustellen.
Westermair Katharina
Gemeinde Hilgertshausen-Tandern
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