vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 99 "Batteriespeicherpark Neuried"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 38 Tage –durchführende Organisation
Markt Markt Indersdorf -zusammengefasste BgA-Der Marktgemeinderat des Marktes hat in seiner 66. Sitzung am 22.04.2026 die eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 99 „Batteriespeicherpark Neuried“ sowie der 10. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgewogen. Weiter wurde in derselben Sitzung die Billigung der Planentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung, die Durchführung des Verfahrens der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbarkommunen (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
Die Marktgemeinde Markt Indersdorf leistet durch mehrere Photovoltaikfreiflächenanlagen im Gemeindegebiet einen wertvollen Beitrag zum notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit der vermehrten Einspeisung von zeitlich volatilem Strom aus Photovoltaikanlagen nehmen jedoch die Spannungsschwankungen im Stromnetz zu. Batteriespeicher spielen deswegen für das Gelingen der Energiewende eine zentrale Rolle, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Sie speichern Energie, wenn im Netz eine Überproduktion an Strom herrscht, und stellen diese wieder zur Verfügung, wenn sie gebraucht wird. Damit helfen Batteriespeicher auch bei der Stabilisierung der Stromnetze und können einen notwendigen teuren Ausbau der Netze zum Teil ersetzen. Der Markt Markt Indersdorf möchte mit dem geplanten Batteriespeicherpark die Energiewende unterstützen und die Effizienz von Strom aus Photovoltaikfreiflächenanlagen steigern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurnummern 2098 (Teilfläche) und 2099 (Teilfläche) in der Gemarkung Ainhofen.
Aufgrund einer Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH, die den Anschluss des Umspannwerks ans Netz in Frage gestellt hat und die den Netzanschluss auch nicht innerhalb einer angemessenen Zeit, die sich mit der Durchführungsfrist des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vereinbaren ließe, realisierbar erscheinen lässt, ist das Umspannwerk nunmehr nicht mehr Teil der Planung. Ohne das Umspannwerk sind auch 2/3 der bisher geplanten Batteriespeicher nicht mehr anschlussfähig.
Das Plangebiet verkleinert sich daher auf 4.434 m²
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird der Flächennutzungsplan des Marktes geändert.
Markt Markt Indersdorf
Anna-Maria Loderer
Verwaltungsbauamt
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