33. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Neuausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für die Grundschule III

Neufahrn bei Freising

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 34 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Neufahrn Obb Betriebe gewerbl. Art zH Bürgermeister

Zur Errichtung der benötigten Grundschule III wurde im Jahr 2025 ein Wettbewerb durchgeführt. Es soll eine dreizügige Grundschule mit Ganztagsbetreuung geplant werden. Die neue Grundschule wird in direkter Nachbarschaft zu Mittelschule, Sporthalle und Schwimmbad auf dem Flurstück 1852/1 der Gemarkung Neufahrn angrenzend an den Kurt-Kittel-Ring errichtet.

Als Grundlage für die Baugenehmigung zur Errichtung der Grundschule ist nach Abstimmung mit dem Landratsamt Freising eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Diese soll die städtebauliche Entwicklung von der bisherigen landwirtschaftlichen Fläche zu einer Fläche für den Gemeinbedarf abbilden. Der Gemeinderat hat hierzu in seiner Sitzung am 26.05.2025 den Beschluss für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Abteilung 4 / Planen und Bauen - Sachgebiet 41.10

Sachbearbeiter: Herr Zue

Tel. 08165 9751-232

Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB, gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Neuausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für die Grundschule III

Zur Errichtung der benötigten Grundschule III wurde im Jahr 2025 ein Wettbewerb durchgeführt. Es soll eine dreizügige Grundschule mit Ganztagsbetreuung geplant werden. Die neue Grundschule wird in direkter Nachbarschaft zu Mittelschule, Sporthalle und Schwimmbad auf dem Flurstück 1852/1 der Gemarkung Neufahrn angrenzend an den Kurt-Kittel-Ring errichtet.

Als Grundlage für die Baugenehmigung zur Errichtung der Grundschule ist nach Abstimmung mit dem Landratsamt Freising eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Diese soll die städtebauliche Entwicklung von der bisherigen landwirtschaftlichen Fläche zu einer Fläche für den Gemeinbedarf abbilden. Der Gemeinderat hat hierzu in seiner Sitzung am 26.05.2025 den Beschluss für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Zur Errichtung der benötigten Grundschule III wurde im Jahr 2025 ein Wettbewerb durchgeführt. Es soll eine dreizügige Grundschule mit Ganztagsbetreuung geplant werden. Die neue Grundschule wird in direkter Nachbarschaft zu Mittelschule, Sporthalle und Schwimmbad auf dem Flurstück 1852/1 der Gemarkung Neufahrn angrenzend an den Kurt-Kittel-Ring errichtet.

Als Grundlage für die Baugenehmigung zur Errichtung der Grundschule ist nach Abstimmung mit dem Landratsamt Freising eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Diese soll die städtebauliche Entwicklung von der bisherigen landwirtschaftlichen Fläche zu einer Fläche für den Gemeinbedarf abbilden. Der Gemeinderat hat hierzu in seiner Sitzung am 26.05.2025 den Beschluss für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Abteilung 4 / Planen und Bauen - Sachgebiet 41.10

Sachbearbeiter: Herr Zue

Tel. 08165 9751-232

Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB, gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Neuausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für die Grundschule III

Zur Errichtung der benötigten Grundschule III wurde im Jahr 2025 ein Wettbewerb durchgeführt. Es soll eine dreizügige Grundschule mit Ganztagsbetreuung geplant werden. Die neue Grundschule wird in direkter Nachbarschaft zu Mittelschule, Sporthalle und Schwimmbad auf dem Flurstück 1852/1 der Gemarkung Neufahrn angrenzend an den Kurt-Kittel-Ring errichtet.

Als Grundlage für die Baugenehmigung zur Errichtung der Grundschule ist nach Abstimmung mit dem Landratsamt Freising eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Diese soll die städtebauliche Entwicklung von der bisherigen landwirtschaftlichen Fläche zu einer Fläche für den Gemeinbedarf abbilden. Der Gemeinderat hat hierzu in seiner Sitzung am 26.05.2025 den Beschluss für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

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