2. Änderung des Bebauungsplans "Am Plärrer" im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 23 Tage –durchführende Organisation
Markt ThiersheimZur Sicherstellung einer verträglichen städtebaulichen Gesamtentwicklung und Ordnung hat der Marktgemeinderat des Marktes Thiersheim am 15.09.2026 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Plärrer“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Thiersheim ist dieser Bereich bereits als „gewerbliche Baufläche (G)“ dargestellt, so dass hier keine Änderung notwendig ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4), vom Umweltbericht (§ 2 a), von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1) abgesehen wird.
Weiterhin hat der Marktgemeinderat des Marktes Thiersheim beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB mittels Planauflage durchzuführen, welche in der Zeit vom 12.10.2026 bis einschließlich 13.11.2026 erfolgt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB hierzu um Stellungahme bis spätestens 13.11.2026 gebeten, bevorzugt per E-Mail an bauamt@vg-thiersheim.de.
Die Entwürfe der Bauleitplanung in der Fassung vom 16.09.2026 sind auf der Internetseite des Marktes Thiersheim unter www.thiersheim.de Bauen Aktuelle Bauleitverfahren des Marktes Thiersheim hinterlegt und können dort abgerufen werden (https://www.thiersheim.de/seite/852244/aktuelle-bauleitverfahren-markt-thiersheim.html). Darüber hinaus liegen die Unterlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim, Marktplatz 2, 95707 Thiersheim, Zimmer 2.04, öffentlich aus und können während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Wird keine Stellungnahme mit Ablauf der gesetzten Frist abgegeben, ist davon auszugehen, dass die von der Beteiligten wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden.
Bauamt Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim
Marktplatz 2, 95707 Thiersheim
E-Mail: bauamt@vg-thiersheim.de
Homepage: https://www.thiersheim.de/