Aufhebung Bebauungsplan S10 "Südliche Schützenstraße"

Steinheim

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 27 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Memmingen

In der Zeit vom 13. April 2026 bis einschließlich 01. Mai 2026 fand die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch zur Aufhebung des seit dem 21. März 1986 rechtskräftigen Bebauungsplans S10 „Südliche Schützenstraße“ statt. Das Gebiet des aufzuhebenden Bebauungsplans liegt in den Gemarkungen Steinheim und Amendingen. Der genaue Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans ergibt sich aus der Planzeichnung vom 08.05.2026.

Amt 51 Stadtplanung Stadt Memmingen

Referat 5

Schlossergasse 1

87700 Memmingen

E-Mail: stadtplanung@memmingen.de

Tel: 08331 850-2560

Homepage: www.memmingen.de

In der Zeit vom 13. April 2026 bis einschließlich 01. Mai 2026 fand die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch zur Aufhebung des seit dem 21. März 1986 rechtskräftigen Bebauungsplans S10 „Südliche Schützenstraße“ statt. Das Gebiet des aufzuhebenden Bebauungsplans liegt in den Gemarkungen Steinheim und Amendingen. Der genaue Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans ergibt sich aus der Planzeichnung vom 08.05.2026.

Amt 51 Stadtplanung Stadt Memmingen

Referat 5

Schlossergasse 1

87700 Memmingen

E-Mail: stadtplanung@memmingen.de

Tel: 08331 850-2560

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