Einbeziehungssatzung "Weide Süd"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 87 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde OberhaidAnlass der Planung ist der Erlass einer Einbeziehungssatzung nach Art. 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zur bauplanungsrechtliche Sicherung des bestehenden Betriebes auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr.: 3160/1 und der Teilfläche der Fl.-Nr.: 3160, der Gemarkung Oberhaid. Eine bauliche Erweiterung auf dieser Fläche ist nicht geplant und wird in der Satzung ausgeschlossen.
Gemeinde Oberhaid
Markus Klarmann - Geschäftsleiter
Rathausplatz 1, 96173 Oberhaid
E-Mail: klarmann@oberhaid.de
Homepage: https://www.oberhaid.de/bau-gewerbe/bauleitplanung/