2. Änderung des Bebauungsplanes 04 "Seeumgriff"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 2 Tage –durchführende Organisation
Stadt Weißenstadt FreizeitberiebeDer Stadtrat der Stadt Bad Weißenstadt hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „04 Seeumgriff“ im beschleunigten Verfahren (§13a BauGB) beschlossen.
Die Stadt Bad Weißenstadt beabsichtigt, durch die Änderung des Bebauungsplanes ”Seeumgriff” die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Kapelle zu schaffen. Durch diese soll ein weiteres Angebot für ruhesuchende Einheimische und Touristen geschaffen werden. Ein weiterer Baustein im Hinblick auf die touristische Entwicklung der Stadt Weißenstadt.
Im Bereich des Stadtgebietes wurde weitere mögliche Standorte geprüft. Die Nähe zu weiteren touristischen Attraktionen, wie dem Weißenstädter See, lässt diesen Standort als optimal erscheinen.
Stadt Bad Weißenstadt, Bauamt
Kirchplatz 1, 95163 Bad Weißenstadt
Ansprechpartner:
Steffen Langer 09253/950-32 steffen.langer@weissenstadt.de
Horst Wildenauer 09253/950-33 horst.wildenauer@weissenstadt.de
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Stadt Bad Weißenstadt für den Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans 04 „Seeumgriff“.
Weiterlesen