Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Lehsten-Grub" im Parallelverfahren mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans

Bad Weißenstadt

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 36 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Bad Weißenstadt

Der Rat der Stadt Bad Weißenstadt hat in seiner Sitzung vom 12.09.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.19 „Sondergebiet Photovoltaik – Solarpark Lehsten-Grub“ und damit einhergehend die 1. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Die Umsetzung des Projekts erfordert die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans. Damit sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben geschaffen und die städtebauliche Entwicklung in Einklang mit den Zielen der Energiewende weiter vorangebracht werden.

Aufgrund des Eingriffs in Natur und Landschaft wurde im Rahmen des Bebauungsplanes ein Grünordnungsplan mit integriertem Umweltbericht erstellt, in dem die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. In den Umweltbericht fließt die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ein, die feststellt, ob sich schützenswerte Arten auf dem Planungsgebiet befinden und wenn ja, wie dafür ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden kann.

Stadt Bad Weißenstadt, Bauamt

Kirchplatz 1, 95163 Bad Weißenstadt

Ansprechpartner:

Steffen Langer         09253/950-32         steffen.langer@weissenstadt.de

Horst Wildenauer         09253/950-33         horst.wildenauer@weissenstadt.de

Verteilerliste über die am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange

Verteilerliste über die am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange

Der Rat der Stadt Bad Weißenstadt hat in seiner Sitzung vom 12.09.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.19 „Sondergebiet Photovoltaik – Solarpark Lehsten-Grub“ und damit einhergehend die 1. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Die Umsetzung des Projekts erfordert die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans. Damit sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben geschaffen und die städtebauliche Entwicklung in Einklang mit den Zielen der Energiewende weiter vorangebracht werden.

Aufgrund des Eingriffs in Natur und Landschaft wurde im Rahmen des Bebauungsplanes ein Grünordnungsplan mit integriertem Umweltbericht erstellt, in dem die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. In den Umweltbericht fließt die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ein, die feststellt, ob sich schützenswerte Arten auf dem Planungsgebiet befinden und wenn ja, wie dafür ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden kann.

Stadt Bad Weißenstadt, Bauamt

Kirchplatz 1, 95163 Bad Weißenstadt

Ansprechpartner:

Steffen Langer         09253/950-32         steffen.langer@weissenstadt.de

Horst Wildenauer         09253/950-33         horst.wildenauer@weissenstadt.de

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