7. Änderung BPlan Nr. 14 "Sportplatz bei der Realschule"

Aktuelle Mitteilung

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug der Baugesetze;

7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Sportplatz bei der Realschule“ zur Errichtung einer temporären Traglufthalle über die Wintersaison im Bereich der bestehenden 3 Tennisplätze auf dem Grundstück Fl. Nr. 465 (Teil) der Gemarkung Herrsching;

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB;

Der Tennisclub Herrsching e. V. benötigt zur Sicherung des Trainingsbetriebs in der Wintersaison eine temporäre Traglufthalle. Diese soll im Bereich der bestehenden offenen Tennisplätze über die Wintersaison errichtet werden. Der Gemeinderat hat einen entsprechenden Antrag in seiner Sitzung am 16.03.2026 befürwortet.

Das Vorhaben ist nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes realisierbar.  Der Bauausschuss hat dieser notwendigen Änderung in seiner Sitzung am 13.04.2026 zugestimmt.

Ziel der Änderung soll die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die rechtssichere Umsetzung des Vorhabens sein.

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr.465 der Gemarkung Herrsching und ist im nachstehenden Lageplan dargestellt.

Mit den Planungsleistungen wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

Der Änderungsentwurf wurde dem Bauausschuss in seiner Sitzung am 22.06.2026 vorgestellt und von diesem gebilligt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, das Änderungsverfahren einzuleiten.

Im Vollzug dieser Beschlussfassung wird die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Verfahren beteiligt. Daher werden die bislang vorliegenden Planunterlagen in der Zeit von 21.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026 öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen können hierzu auf der gemeindlichen Homepage unter www.herrsching.de oder auf der zentralen Plattform „DiPlanung „des Freistaates Bayern (https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/f0e7cda0-a902-4c86-8e36-25ed5f9d35cd) eingesehen werden.

Im Rahmen der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt, können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Alternativ können die Planunterlagen auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Herrsching (Bahnhofstraße 12, Zimmer 317) während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bekanntmachung öffentliche Auslegung § 3 Abs. 1 BauGB (297.68 KB pdf)