1.Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Steinbach"
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 29 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Wackersberg Wasserversorgung und Photovoltaik z.Hd. des BürgermeistersIm Zusammenhang mit einer Nachverdichtung für ein derzeit bereits bebautes Grundstück wurden Festsetzungen des Bebauungsplans hinterfragt. Ziel der Gemeinde Wackersberg ist es, das Gewerbegebiet Steinbach als Gewerbestandort weiterzuentwickeln und für die vorhandenen Gewerbebetriebe zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen.
Bisher ist im Bebauungsplan eine Grundflächenzahl von max. 0,4 festgesetzt, diese soll zukünftig mit max. 0,5 festgesetzt werden. Die max. festgesetzte Gebäudebreite soll, wegen der in der Vergangenheit mehrfach zugestimmter Befreiungen, entfallen.
Die zum Großteil fehlende Bemaßung der Baugrenzen im rechtsgültigen Bebauungsplan aus dem Jahre 2000, wird im Zuge der Bebauungsplanänderung für das gesamte Plangebiet ergänzt.
Die Bebauungsplanänderung dient der Entwicklung innerhalb des bestehenden Gewerbegebiets mit Berücksichtigung der bestehenden Betriebe.
Die Planung entspricht dem Ziel eines flächensparenden Bauens, entspricht dem Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ und dem Ziel einen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden.
Städtebauliche Überlegungen zur Nachverdichtung für das Gewerbegebiet stützt mit hinreichendem Gewicht die Änderung des Bebauungsplans.
Aus stadtplanerischer Sicht besteht keine Notwendigkeit die geltenden Festsetzungen des Bebauungsplans aus 2000 aufrecht zu erhalten und werden durch die 1. Änderung des Bebauungsplans neu festgesetzt.
Durch die vorhandene Erschließungsstraße, der bestehenden Ver- und Entsorgung und der vorhandenen Bebauung kann von einer weiterhin geordneten städtebaulichen Entwicklung im Gebiet ausgegangen werden.
Gemeinde Wackersberg
Bauamt - z.Hd. Georg Schöffmann
Bachstraße 8, 83646 Wackersberg
E-Mail: g.schoeffmann@wackersberg.de
Homepage: www.wackersberg.de
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Wackersberg hat in der Sitzung am 20.10.2026 den Entwurf der 1.Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Steinbach“ gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanverfahren die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.