37. Änderung des Flächennutzungsplanes "Nannhofen Nord-Ost" in der Gemeinde Mammendorf
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
–durchführende Organisation
Gemeinde Mammendorf -Umsatzsteuer- KämmereiZiel der Änderung ist es, in der räumlichen Nähe des Bahnhofs Mammendorf Flächen für den Wohnungsbau auszuweisen und den Ortsrand neu zu gestalten. Dabei sollen folgende Belange berücksichtigt werden:
− Die Belange der Investitionen zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum (§ 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB),
− die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB), insbesondere die Bedürfnisse von Familien (§ 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB),
− die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung sowie die Anforderungen an kostensparendes Bauen (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB),
− der sparsame und schonende Umgang mit Grund und Boden (§ 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB),
− der Schutz des Orts- und Landschaftsbildes (§ 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB) sowie
− die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB).
So wird durch die Änderung des Flächennutzungsplans ein „Allgemeines Wohngebiet“ (ca. 2,432 ha), eine „Grünfläche“ (ca. 0,402 ha), eine „Fläche für Forstwirtschaft (Wald)“ (ca. 0,448 ha) und eine „wichtige örtliche Verkehrsfläche“ (ca. 0,032 ha) dargestellt.
Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf
Bauamt
Augsburger Straße 12
82291 Mammendorf
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Homepage: www.vgmammendorf.de