Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan "Gebiet Nahversorgung südl. der Neunburger Straße" auf der Flurnummer 643 und 657
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 30 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde BodenwöhrDer Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 24 „Gebiet Nahversorgung südl. der Neunburger Straße“ befindet sich im südöstlichen Bereich der Gemeinde Bodenwöhr an der Staatstraße 2398 nach dem Ortsausgang in Richtung des Ortsteils Blechhammer. Der Bebauungsplan wurde am 20.05.2019 rechtskräftig. Das Gebiet wurde als Sondergebiet Laden festgesetzt in welchem Anlagen für die Nahversorgung in Bodenwöhr zulässig sind.
Nach nunmehr fast acht Jahren wurde der Bebauungsplan „Gebiet Nahversorgung südl. der Neunburger Straße“ nicht umgesetzt es gibt auch keine weiteren Planungstätigkeiten vom damaligen Planersteller bzw. Grundstückseigentümer. Die Gemeinde Bodenwöhr plant aktuell die Erweiterung des bestehenden Nahversorgers in Bodenwöhr. In diesem Bauleitplanverfahren werden wiederum neue Ackerflächen in ein Sondergebiet Laden umgewandelt. Grund der Aufhebung des Bebauungsplans ist die Flächenrücknahme des Sondergebietes Laden im Bebauungsplan, da diese Flächen bei der aktuellen Bauleitplanung „Einzelhandel am Wirtskellerweg“ Verwendung finden sollen.
Ziel der Aufhebung ist unter Anderem eine positive Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz als obere Bauaufsichtsbehörde.
Gemeinde Bodenwöhr
Bauamt
Herr Thomas Meischner
Schwandorfer Straße 20
92439 Bodenwöhr